Das ist der Startschuss zum Amtsenthebungsverfahren
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Bundesanwalt muss antraben:Das ist der Startschuss zum Amtsenthebungsverfahren

Bundesanwalt Lauber muss zur Anhörung antraben
Das ist der Startschuss zum Amtsenthebungsverfahren

Der oberste Ermittler des Landes droht vom Parlament abgesetzt zu werden. In einem ersten Schritt haben die Politiker heute entschieden, Bundesanwalt Michael Lauber zur Anhörung vorzuladen.
Publiziert: 13.05.2020 um 17:05 Uhr
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Aktualisiert: 14.05.2020 um 14:45 Uhr
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FDP-Ständerat Andrea Caroni.
Foto: Keystone
Pascal Tischhauser und Lea Hartmann

In Sitzungszimmer 301 des Bundeshauses hat die Gerichtskommission des Parlaments heute einen ersten Entscheid über das weitere Schicksal des obersten Ermittler des Landes gefällt. Sie hat einstimmig beschlossen, Michael Lauber zur Anhörung vorzuladen. Bereits am 20. Mai muss er bei der Kommission antraben. Die Kommission hat Experten des Bundesamts für Justiz Das ist faktisch der Startschuss für sein Amtsenthebungsverfahren.

Dem Entscheid ging eine lange juristische Diskussion voraus. Viele Fragen sind derzeit noch offen, weil es bisher in der Schweizer Geschichte noch nie zu einem Amtsenthebungsverfahren gegen einen Bundesanwalt gekommen ist. Die Gerichtskommission habe Experten des Bundesamts für Justiz und eine Rechtsprofessorin angehört, sagte Kommissionspräsident Andrea Caroni (40). Auch Vertreter der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft waren eingeladen.

Alles soll korrekt ablaufen

Lauber muss mit einer krachenden Niederlage rechnen, wenn das Parlament über seine berufliche Zukunft entscheidet. Und das wird es aller Voraussicht nach.

Formal wird die Kommission über die Eröffnung des Amtsenthebungsverfahrens erst nach der Anhörung entscheiden. FDP-Ständerat und Rechtsanwalt Andrea Caroni (40) achtet akribisch darauf, dass juristisch alles korrekt abläuft. Das bringt ihm innerhalb seiner Kommission auch Kritik ein.

Schliesslich sei der Entscheid, Lauber aus dem Amt zu jagen, ein politischer, finden Kommissionsmitglieder. Für sie zeigt die Kritik der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) schon jetzt, dass sich Lauber mit seinen nicht protokollierten Treffen mit dem Chef des Weltfussballverbands Fifa, Gianni Infantino (50), grobfahrlässig oder gar vorsätzlich einer schweren Amtspflichtverletzung schuldig gemacht hat. Das ist die Bedingung für ein Verfahren zur Absetzung des obersten Ermittlers.

Denn Lauber könnte mit diesen Geheimtreffen sämtliche Fifa-Verfahren zum Absturz bringen, welche die Bundesanwaltschaft derzeit führt. Mit dem Sommermärchen-Fall um mögliche Korruption im Umfeld der Fussball-WM-Endrunde 2006 ist bereits ein prominenter Fall geplatzt.

Krachende Niederlage für Lauber erwartet

Ob das Parlament schon im Herbst entscheidet oder erst im Winter, ist noch offen. Klar ist: Noch vor Jahresende dürfte die vereinigte Bundesversammlung in offener Abstimmung Laubers Zeit als Bundesanwalt ein Ende setzen.

Verschiedene Parlamentarier, die den Bundesanwalt Ende letzten Jahres noch ganz knapp im Amt bestätigten, versichern inzwischen, die Geduld mit Lauber verloren zu haben. Da mittlerweile ein Grossteil des Parlaments Lauber als Belastung empfindet und wachsenden Reputationsschaden für die Schweiz befürchtet, dürfte die Abwahl überdeutlich ausfallen.

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