Hauptziel sei erreicht
Initianten ziehen Bankgeheimnis-Initiative zurück

Die Initiative zum Schutz des Bankgeheimnisses wird zurückgezogen. Nachdem das Parlament im November eine Verschärfung des Steuerstrafrechts abgelehnt hat, ist gemäss dem Komitee das Hauptziel erreicht: Das Bankkundengeheimnis im Inland bleibt bestehen.
Publiziert: 09.01.2018 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:20 Uhr
SVP-Matter zieht Bankgeheimnis-Initiative zurück
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Vor fünf Jahren eingereicht:SVP-Matter zieht Bankgeheimnis-Initiative zurück

Die Bankgeheimnis-Initiative war rund fünf Jahren als Reaktion auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts eingereicht worden. Diese hatte zum Ziel, dass sich Steuerhinterzieher nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Vorgesehen war, dass Steuerbehörden nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten sollten. Nun wird die Initiative zurückgezogen.

Bankgeheimnis hätte in der Verfassung festgeschrieben werden sollen

Den Entscheid gab das Komitee am Dienstag in Bern bekannt. Die Initianten wollten mit der Initiative das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern und damit das «Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat erhalten», wie es in der Mitteilung heisst. Es sollte sichergestellt werden, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

SVP-Nationalrat Thomas Matter hatte die Initiative vorangetrieben.
Foto: Keystone / Peter Klaunzer

Das Volksbegehren war 2013 auf Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Thomas Matter ins Rollen gebracht worden. Die Räte reagierten gespalten auf das Begehren: Der Nationalrat unterstützte die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnte beides ab.

Die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern forderten daher mit Motionen, einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu öffnen. Beide Kammern und der Bundesrat nahmen die Motionen Ende des vergangenen Jahres an.

Rückzug wurde erwartet

Heute können Steuerbehörden Informationen bei Dritten - etwa beim Arbeitgeber - einholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Laut dem Bundesrat hätten die Steuerbehörden bei Annahme der Initiative Informationen nur noch im Rahmen von Strafverfahren einholen können - und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.

Nach den Entwicklungen in der Herbstsession war mit dem Rückzug der Initiative gerechnet worden. Der Gegenvorschlag ist damit jedoch nicht automatisch vom Tisch. Das Parlament muss noch entscheiden, ob es diesen abschreiben will. (SDA)

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