Hat bald sein letztes Stündchen geschlagen?
Bundesrat will blauen Papier-Führerausweis abschaffen

Das Bundesamt für Strassen schickt die Neuerungen zur Fahrausbildung in die Vernehmlassung. Kommen alle Punkte durch, verschwindet der blaue Führerausweis definitiv.
Publiziert: 28.04.2017 um 18:29 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:48 Uhr
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Geht es nach dem Astra, muss der blaue Führerausweis weg.
Foto: ZVG
Benedikt Theiler

Nicht mal das versehentliche Waschen konnte dem blauen Führerausweis etwas anhaben. Doch nun soll es dem Relikt definitiv an den Kragen gehen.

Geht es nach dem Bundesrat, müssen alle, die noch den blauen Schein besitzen, innert drei Jahren zur modernen Version im Kreditkartenformat wechseln. So will es die Revision der Führerausweisvorschrift, die heute vom Bundesamt für Strassen (Astra) in die Vernehmlassung geschickt wurde. Noch immer seien viele dieser blauen Führerausweise im Umlauf, sagt Astra-Direktor Jürg Röthlisberger.

Die ersten Revisionsmassnahmen treten aber frühestens Mitte 2019 in Kraft. Dem alten Schein bleibt eine Gnadenfrist bis mindestens 2022.

Unterscheidung zwischen automatisch und handgeschaltet entfällt

Das Astra schlägt auch vor, dass, wer die Autoprüfung in einem automatisch geschalteten Fahrzeug absolviert hat, künftig auch mit handgeschalteten Autos fahren darf. Röthlisberger begründet diese Neuerung damit, dass sich der Lenker bei jedem Fahrzeugwechsel umgewöhnen müsse. In diesem Sinne müsste für jedes Automodell eine weitere Ausbildung absolviert werden.

Die grösste Ablenkung im Verkehr gehe auch nicht davon aus, ob ein Auto automatisch oder manuell geschaltet sei, sondern von den technischen Ausstattungen, welche die modernen Autos mit sich bringen. 

Anpassung des Zwei-Phasen-Modells

An der heutigen Medienkonferenz des Astra wurden auch alle weiteren Anpassungen der Fahrzeugführerausbildung vorgestellt. Hauptziel sei es, den 18- bis 24-Jährigen mehr Fahrkompetenzen zu geben, bevor sie ohne Begleitung in den Strassenverkehr dürfen, sagte der Astra-Direktor. Gleichzeitig wolle man unnötige Beschränkungen beseitigen.

Die wichtigsten Neuerungen

♦ In der ersten Phase der Ausbildung soll neu der Verkehrskundeunterricht vor der Theorieprüfung stattfinden. Erst dann wird man zur Theorieprüfung zugelassen. Die soll neu mit 17 Jahren abgelegt werden können. Danach darf der Lernfahrer begleitet auf die Strasse.

♦ Bis 24 Jahre soll eine begleitete Fahrpraxisdauer von mindestens einem Jahr gelten. Erst danach wird man zur praktischen Fahrprüfung zugelassen. Unbegleitetes Fahren ist somit frühestens ab 18 Jahren möglich.

♦ Obligatorisch sollen neu mindestens zwei Fahrstunden mit einem professionellen Fahrlehrer sein. Diese Fahrstunden sollen sich den Themen Bremsen und umweltschonendes Fahren widmen.

♦ In der zweiten Phase der Führerausbildung, also nach Bestehen der praktischen Autoprüfung, soll nur noch ein Weiterbildungskurs (WAB-Kurs) besucht werden. Wird dieser nicht innerhalb von sechs Monaten absolviert, droht eine Busse. Für die Junglenker bedeutet dies Einsparungen von rund 300 bis 400 Franken.

♦ Auch für Langzeit-Lernfahrer sollen künftig nicht Mehrkosten anfallen, denn der Lernfahrausweis soll nicht mehr ablaufen können. Eine lange dauernde Fahrzeugausbildung wird somit nicht mehr bestraft.

Die Vernehmlassung zu den Revisionspunkten läuft bis am 26. Oktober. Die ersten Massnahmen sollen dann ab Mitte 2019 in Kraft treten. Welche dies sind, werde sich aus der Vernehmlassung ergeben. Anfang 2020 sollen laut Astra alle Pläne umgesetzt sein.

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