«Hart aber fair»
Deutscher Richter lobt unser Raser-Gesetz

In der ARD-Talkshow «Hart aber fair» wird das Schweizer Raser-Gesetz als Vorbild disktutiert. Für Jens Gnisa, den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, ist es «eine wichtige Anregung».
Publiziert: 03.05.2016 um 03:11 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:58 Uhr
Zustimmung: Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.
Foto: ARD
Attila Albert

Wird die Schweiz zum Vorbild für die deutsche Justiz? In der ARD-Talkshow «Hart aber fair» diskutierten die Gäste gestern unser hartes Raser-Gesetz («Via Sicura»).

«Das Thema Rasen treibt die Schweiz seit Jahren um», so Moderator Frank Plasberg (58). «Dort hat man sich 2013 entschieden, eine knallharte Gangart einzulegen.»

Die Sendung zitierte vorher eine Studie, nach der jeder zweite Deutscher der Meinung ist, dass die deutschen Gerichte zu mild entscheiden. Gegenentwurf: Schweiz.

Der Filmbeitrag beschreibt den Fall aus Täuffelen BE: Zwei junge Männer überfahren einen Polizisten - und bekommen 7 bzw. 7,5 Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Zürich wird zitiert: Im Kanton haben sich die Raserfälle seit dem Gesetz von 100 auf 50 halbiert.

Der Moderator fragt Jens Gnisa (52), den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und selbst Direktor eines Amtsgerichtes: «Ein zivilisiertes Land, unser Nachbarland, siebeneinhalb Jahre Haft für einen solchen Fall. Deckt sich das mit ihrem Rechtsempfinden?«

Der Richter meint: «Teilweise finde ich es gut. Bei uns ist das Verabreden einer Rennfahrt auf öffentlichen Strassen nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Schweizer haben das zu einer Straftat heraufgestuft. Damit könnte ich sehr gut leben.» Dagegen «absolut übertrieben» aus seiner Sicht: Mindeststrafen von einem Jahr, wenn jemand ausserorts 60 km/zu schnell gefahren ist.

Zustimmendes Getuschel bei anderen Studiogäste, mehrere haben Angehörige verloren. Etwa Fritz Schramma (68), ehemaliger Kölner Oberbürgermeister und Gründer des Vereins „Opferhilfe“, dessen Sohn Stephan (31) von zwei jungen türkischen Autorasern getötet wurde.

Gnisas zum Schweizer Gesetz insgesamt: »Das halte ich für eine wichtige Anregung, in die man in Deutschland einsteigen könnte.» Seine Kritik teilen dagegen selbst manche Schweizer: Gerade wurde eine neue Volksinitiative lanciert, die es wieder abmildern soll.

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