Eigene Fakultät stellt sich gegen seine «Fremde-Richter»-Initiative
Professoren-Aufstand gegen SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt

Sie zerlegen den Initiativ-Text von Hans-Ueli Vogt: Die Fakultätskollegen des SVP-Nationalrats üben den Aufstand gegen seine sogenannte «Selbstbestimmungsinitiative».
Publiziert: 21.02.2017 um 09:46 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:57 Uhr
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Gegen den SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt formiert sich Widerstand aus seiner eigenen Fakultät.
Foto: Mirko Ries
Cinzia Venafro

Er will Schweizer Recht über internationales Recht stellen – und hatte mit der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative beim Unterschriftensammeln Erfolg. Im August letzten Jahres reichte SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt die eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (auch Selbstbestimmungsinitiative genannt) ein.

Die eigene Fakultät stellt sich gegen Vogt

Doch ob dem vom Juristen Vogt – der an der Universität Zürich lehrt – grösstenteils selbst verfassten Initiativtext rauchen die Köpfe unter der Universitätskuppel gewaltig. Jetzt formiert sich heftiger Widerstand gegen das Volksbegehren.

In einer 24 Seiten starken Stellungnahme in einem Fach-Newsletter sezieren namhafte Juristenkollegen wie Matthias Mahlmann, Andreas Auer, Christine Kaufmann, Helen Keller oder Regina Kiener die Initiative. Insgesamt schlagen 24 Professoren des Fachbereichs Staats-­, Verwaltungs-­ und Völkerrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Alarm.

Im Namen von 24 Professoren veröffentlicht: Stellungnahme zur Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)».

Initiative verstosse gegen «mitmenschliche Solidarität»

«Die Annahme würde zu grossen Rechtsunsicherheiten in einem Bereich führen, der staatspolitisch von existenzieller Bedeutung ist», schreiben die Professoren. Die Initiative würde die Integration der Schweiz in die internationale Ordnung gefährden, gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht. «Starre Vorrangregeln sind keine geeigneten Mittel, um das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht sachgerecht zu bestimmen.»

Sie betonen: Der internationale Grundrechtsschutz diene den Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz. «Und dies nicht zuletzt als Beitrag zur politischen Stabilität der Staatenwelt», wie es weiter in der Stellungnahme heisst. Und die Professoren appellieren:«Die Erhaltung der Systeme des internationalen Grundrechtsschutzes ist ein Gebot selbstverständlicher mitmenschlicher Solidarität!

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