Im Rahmen der Tagung wurde auch über die Möglichkeiten und Grenzen der elektronischen Überwachung diskutiert, wie es in einer Mitteilung hiess.
Hintergrund ist, dass Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking mit einer neuen Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- und Kontaktverboten besser geschützt werden sollen. Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und bietet die Möglichkeit zur elektronischen Überwachung mit Armbändern oder Fussfesseln.
Am vergangenen Freitag hatte Keller-Sutter in ihrer Rede an der Frauensession in Bern erklärt, der Bundesrat werde zu der elektronischen Überwachung bei häuslicher Gewalt nächstens einen Bericht vorlegen. Dabei gehe es um die Einführung eines Notfallknopfs. Sie sei überzeugt, dass die technischen Hilfsmittel genutzt werden sollten, sagte sie.
Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz waren die Kinder. 27'000 Kinder und Jugendliche sind jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen.
So wurde an der Konferenz ein neuer Leitfaden im Umgang mit Kindern vorgestellt. «Er zeigt Richterinnen und Richtern sowie anderen Fachpersonen auf, wie Entscheidungen im Interesse des Kindes getroffen werden können.»
Bereits im Juli 2020 trat eine Revision im Strafgesetzbuch in Kraft, die den Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden vergrösserte. So können etwa Täter zu Lernprogrammen verpflichtet werden. Auch diese Praxisänderung und deren Potential aus Sicht verschiedener Kantone sollte am Dienstag diskutiert werden.
Die Konferenz wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) organisiert.
Ende April dieses Jahres hatten Bund und Kantone auf Initiative von Keller-Sutter erstmals eine gemeinsame Strategie zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt beschlossen.
Mit einem besseren Bedrohungsmanagement, dem Einsatz neuer technischer Hilfsmittel wie einem Notfallknopf und einer schweizweiten 24-Stunden-Notrufnummer soll der Schutz der Opfer ausgebaut werden. Weiter soll gemäss der Strategie unter anderem dafür gesorgt werden, dass genügend Plätze in den Frauenhäusern vorhanden sind.
2020 registrierte die Polizei in der Schweiz über 46'000 Gewaltstraftaten. Erstmals stiegen die Fälle von gemeldeter häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr auf über 20'000.
Im Schnitt stirbt in der Schweiz alle zwei Wochen eine Person infolge eines solchen Übergriffs; durchschnittlich 25 Personen pro Jahr, davon 4 Kinder.
(SDA)