Im Streit zwischen dem Vergleichsdienst Comparis und dem Innendepartement (EDI) von Bundesrat Alain Berset beendet die Bundesanwaltschaft eine weitere - wohl letzte - Runde. Sie sistiert ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung, weil der Täter nicht ermittelbar ist und stellt das Verfahren wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch ein. Auch der Vorwurf der Urkundenfälschung wird nicht verfolgt.
Im vertrackten Streit geht es um den Prämienrechner des Bundes und einen angeblichen Hacker-Angriff von Comparis auf das EDI. Die Firma hatte erklärt, man habe versucht die Sicherheitsvorkehrungen der Website des Bundes zu prüfen. Ein Verfahren gegen einen Comparis-Mitarbeiter hat die Zürcher Staatsanwaltschaft 2013 aber eingestellt. Darauf reichte Comparis bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige ein.
Das EDI nimmt laut Sprecher Peter Lauener zur Kenntnis, „dass die Bundesanwaltschaft kein strafrechtlich relevantes Handeln festgestellt hat und daher das Verfahren wegen des Vorwurfs von Amtsmissbrauch eingestellt hat – und das in einem sehr frühen Verfahrensstadium“.
Das EDI hatte eine Vereinbarung zur Abgrenzung des Prämienrechners des Bundes vom Angebot von Comparis erst zu einem späten Zeitpunkt mit Verweis auf den Hacker-Angriff gekündigt. Dabei war dem EDI der sogenannte Hacker-Angriff schon lange bekannt. Hinter dem Zuwarten vermutete man politische und taktische Motive. Die Bundesanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass die Kündigung der Vereinbarung gar nicht gültig ist und damit auch kein Amtsmissbrauch vorliegt. Peinlich genug: Der EDI-Generalsekretär hat damit eine Kündigung geschrieben, die rechtlich gar nicht möglich war.
Der EDI-Sprecher relativiert nun: „Das EDI hat sich stets inhaltlich an die besagte Vereinbarung gehalten, insofern handelt es sich bei der Frage nach deren Gültigkeit um eine theoretische Frage.“ Ob man die rechtlichen Überlegungen betreffend Gültigkeit der Vereinbarung der Bundesanwaltschaft teilen könne, lasse sich erst nach Studium der Einstellungsverfügung sagen.
Comparis erachtet die ungültige Kündigung als „Glück für das EDI“, so kämen die Verantwortlichen um eine Anklage wegen Amtsmissbrauch herum. Sprecher Felix Schneuwly ist aber erleichtert, dass die Affäre rund um den vorgetäuschten Hackerangriff nun endgültig vom Tisch ist. «Diese vom Innendepartement inszenierte Geschichte hat unserem Image stark geschadet. Der Negativeffekt für Comparis war signifikant, das haben Umfragen ergeben. Comparis hat gelitten.»
Trotzdem: Innenminister Alain Berset (SP) habe sich nie bei Comparis entschuldigt. «Wir hätten eine solche Geste geschätzt, ohne darum bitten zu müssen», sagt Schneuwly. Auch Angebote, eine gemeinsame Erklärung zu veröffentlichen, in welcher die falschen Anschuldigungen aus der Welt geschafft worden wären, habe das EDI in den Wind geschlagen. «Offenbar wäre der Gesichtsverlust für die Departementsspitze einfach zu gross gewesen», so Schneuwly.
Der Comparis-Sprecher betont aber auch, dass die Zusammenarbeit mit dem EDI und dem Bundesamt für Gesundheit inzwischen wieder sehr korrekt erfolge. (jow/lec)