Wie die Schweiz mit Demo-Verbrechern umgeht
Staatsanwalt: «Das könnte man als versuchten Mord werten!»

Bei den gewalttätigen G-20-Protesten waren auch viele Schweizer dabei. Ihnen drohen harte Strafen – auf dem Papier.
Publiziert: 10.07.2017 um 21:01 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 21:49 Uhr
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Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, könnte sich eine Extremisten-Datenbank in der Schweiz gut vorstellen.
Foto: Keystone

Die Proteste gegen den G-20-Gipfel in Hamburg waren mehr Bürgerkrieg als Demo: Gegner schiessen mit massiven Stahlkugeln auf Polizisten. Die Geschosse erreichen eine so grosse Wucht, dass sie die Panzerung eines Wasserwerfers locker durchschlagen.

Andere G-20-Verbrecher schmeissen Kanalisationsdeckel und Molotowcocktails von Dächern, werfen Pflastersteine gegen Polizisten oder blenden Polizeihubschrauber mit Laserpointern. Unter den Krawallmachern finden sich auch  Schweizer (BLICK berichtete).

Deutschland könnte ein Strafübernahmebegehren stellen

Was den helvetischen Krawalltouristen droht, ist momentan schwer zu sagen. Thomas Hansjakob, der Erste St. Galler Staatsanwalt: «Sofern die Schweizer nicht in U-Haft sind, kann man sie nur schwer an einer Rückreise hindern. Aber: Deutschland könnte ein Strafübernahmebegehren stellen, damit der Fall hier behandelt wird. Und: Sie können von Schweizer Angeklagten auch Sicherheitsleistungen verlangen, dass sie sich einem Verfahren in Deutschland stellen.»

Doch was würde mit Demo-Verbrechern in der Schweiz passieren? Welche Strafen drohen Chaoten, die hierzulande solche Gewaltexzesse gegen Polizisten verüben? Staatsanwalt Hansjakob zu Stahlkugeln und fliegenden Kanalisationsdeckeln: «Das könnte man als Gefährdung des Lebens, versuchte vorsätzliche Tötung oder sogar versuchtem Mord werten. Heisst: maximal lebenslänglich.»

«Das Problem ist die Beweisführung»

Doch die Realität sieht anders aus. «Das Problem ist die Beweisführung», so Hansjakob. «Man kann eine Tat nicht immer komplett filmen.»

Was das konkret heisst, weiss Anwalt Valentin Landmann, der mit dem Schwarzen Block bereits Prozesserfahrung sammelte. «Ich vertrat einen Polizisten, der bei einer Demo von einem Stein getroffen wurde. Und danach teilinvalid war.» Zwar habe man den mutmasslichen Steinwerfer gefunden. Aber: «Wie kann man beweisen, dass genau dieser Stein den Polizisten traf?» Am Schluss konnte der Beweis nicht erbracht werden. Urteil: Versuchte schwere Körperverletzung – weil der Angeklagte mit seinem Steinwurf immerhin eine Verletzung in Kauf genommen hätte.

Braucht die Schweiz eine Extremisten-Datenbank?

In Deutschland wird darum die Idee einer Extremistendatei diskutiert, in der Krawallmacher abgespeichert werden. Für Hansjakob ein gangbarer Weg: «Wir haben ja bereits Erfahrungen mit einer Hooligan-Datenbank. Da ist es nicht einzusehen, warum das mit verurteilten Linksextremen nicht funktionieren soll. Eine Reisebeschränkung für Krawalltouristen würde Sinn machen.» (sac)

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