Der Rat sprach sich mit 23 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung für die neue Version aus. Der Bundesrat wird damit beauftragt, den Höckerschwan in der eidgenössischen Jagdverordnung auf die Liste jener Arten zu setzen, deren Bestände reguliert werden können, bevor sich Konflikte abzeichnen.
Ursprünglich hatte der Ständerat fordern wollen, dass der Höckerschwan als jagdbare Tierart eingestuft wird. Für gewisse Gebiete sollten Höchstzahlen festgelegt werden. Dem Nationalrat ging das aber zu weit. Er änderte den Vorstoss ab und setzte auf eine Regelung, die jener für den Steinbock entspricht.
Schwanenkot nach Bern tragen
Gegen die Lockerung wehrte sich der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder. Wildlebende Tiere seien keine Plüschtiere und Schwäne seien nicht nur Symbole für die ewige Liebe, stellte er fest. Doch sie hätten ihre Daseinsberechtigung, «gerade der Schwan mit seinem majestätischen Auftreten».
Es gebe kein landesweites Schwanenproblem, sagte Minder. Wenn in den Kantonen Nidwalden und Obwalden ein paar Schwäne auf den Feldern Kot verursachten, müsse nicht gleich gesamtschweizerisch legiferiert werden. «Den hintersten und letzten Schwanenkot nach Bern zu tragen, ist falsch.»
«Sturm der Entrüstung»
Schon jetzt könnten Schwäne mit kantonaler Bewilligung reguliert werden, gab Minder weiter zu bedenken. Zudem gebe es andere Methoden als das Abschiessen, etwa das Schütteln der Eier. Ein Ja zur Motion werde einen «Sturm der Entrüstung» auslösen. Vor «Aufständen» in der Bevölkerung warnte auch Werner Luginbühl (BDP/BE).
Umweltministerin Doris Leuthard zeigte sich mit der abgeänderten Motion einverstanden. Auch sie stellte aber fest, es sei ein Problem, wenn Tiere nur noch als Schadenverursacher wahrgenommen würden. Ob Wolf, Luchs, Bär, Biber oder Schwan - es müsse um die Frage gehen, wie das Zusammenleben organisiert werden könne.
Im Nationalrat hatten sich SP und Grüne gegen eine Lockerung des Schutzes gestellt. Im Normalfall verursachten die Schwäne keine Probleme, argumentierten sie. Hauptproblem seien die Fütterungen, die eine grosse Lockwirkung hätten, gaben viele zu bedenken.
Keine natürlichen Feinde
Die Motion eingereicht hatte der ehemalige Nidwaldner CVP-Ständerat Paul Niederberger. Die Höckerschwäne hätten sich mangels natürlicher Feinde und dank des gesetzlichen Schutzes ungestört vermehrt, argumentierte er. In Nidwalden habe die Population überhandgenommen. Die Tiere hätten an Sympathie verloren, weil sie Wiesen und Spazierwege verkoteten.
Das Drohverhalten der Schwäne könne Spaziergänger, Radfahrer und Kinder verängstigen, hiess es in der grossen Kammer weiter. Auch komme es zu Konflikten mit den Landwirten, da Kühe das verkotete Gras nicht mehr fressen würden oder daran erkrankten.
Der Höckerschwan - namensgebend ist der schwarze Höcker über dem Schnabel - ist in der Schweiz ursprünglich nicht heimisch. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt wurde er im 17. Jahrhundert in Parkweihern ausgesetzt.