Ab Ende Juni sollen alle Menschen in der Schweiz Zugang zum Covid-Zertifikat haben, mit dem sie sich als geimpft, genesen und negativ getestet ausweisen können.
Doch wo soll man das überhaupt müssen? Am Montag hatte Gesundheitsminister Alain Berset (49) noch gesagt, dass es in Restaurants sicher nicht Pflicht werde. An seiner Sitzung am Mittwoch hat der Bundesrat nun die Eckwerte für den Einsatz des Covid-Zertifikats festgelegt und unterscheidet drei Bereiche. Blick stellt diese kurz vor.
Grün, orange, rot
Grüner Bereich: Ausgeschlossen wird der Einsatz des Zertifikats an Orten des alltäglichen Lebens und beim Kontakt mit Behörden. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.
Oranger Bereich: Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeitbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder Spitäler und Heime. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen. Sollte sich allerdings die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. In orangen Bereich soll das Zertifikat zudem auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können. So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.
Roter Bereich: Der dritte, rote Bereich umfasst den internationalen Personenverkehr und Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, etwa Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Hier soll das Zertifikat zwingend zum Einsatz kommen. Es ist zudem davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
Der Bundesrat will das Zertifikat nur so lange wie nötig einsetzen. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll zudem ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden. Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, kann mit einem Coronatest ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten.
Über die genaue Umsetzung will der Bundesrat am 18. Juni entscheiden. Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen. (sf)