Wegen der aktuellen Versorgungsstörung seien bei gewissen Medikamenten nicht mehr alle Packungsgrössen lieferbar, schrieb das BWL in einer Medienmitteilung. Deshalb bestehe die Gefahr, dass in gewissen Fällen mehr Medikamente abgegeben würden, als für eine Therapie notwendig seien. Die Reste müssten anschliessend entsorgt werden.
Mit der Massnahme könnte die verfügbaren Medikamente auf eine grössere Anzahl Patientinnen und Patienten ausgedehnt werden, hiess es weiter. Der Entscheid über die Dauer einer Therapie liege weiterhin bei den medizinischen Fachpersonen.
Die Patientinnen und Patienten erhielten aber nach wie vor die für eine erfolgreiche Therapie notwendige Menge. Und es müsse ihnen weiterhin auch der originale Beipackzettel abgegeben werden.
Die Teilmengen müssten ausserdem gemäss der Originalverpackung beschriftet, kontrolliert und dokumentiert werden. Damit sei die Rückverfolgbarkeit gewährleistet, falls es zu einem Rückruf kommen sollte. Die Massnahme sei zeitlich begrenzt und werde nur so lange aufrechterhalten, bis sich die Versorgungssituation der betroffenen Wirkstoffe wieder stabilisiert habe.
Kurzfristige Entlastung für Apotheken
Spitalapotheker Enea Martinelli sagte gegenüber der Radio-SRF-Sendung «Info3», die Abgabe von Teilmengen helfe sicher, die Situation ein bisschen zu entspannen. Aber es handle sich lediglich um eine kurzfristige Massnahme, die auch nur kurzfristig Entlastung bringen könne.
Welche Medikamente als Teilmengen abgegeben werden könnten, werde das BWL auf seiner Webseite bekannt geben. Diese Liste werde monatlich aktualisiert. Nicht infrage für eine Teilabgabe kämen Flüssigkeiten, Brausetabletten und Tabletten in Mehrdosenbehältnissen. Tabletten und Kapseln in einer Durchdrückpackung – sogenannte Blister – dürften nicht herausgedrückt werden.
Nachdem der BWL-Bereich Heilmittel die Versorgungssituation bei Arzneimitteln als «problematisch» eingeschätzt hatte, wurde Ende Januar die Taskforce Engpass Medikamente eingesetzt. Dazu gehören unter anderem auch der Ärzteverband FMH und der Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse.
Preise günstiger Medikamente dürfen erhöht werden
Gleichzeitig vermeldete auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verschiedene Massnahmen, um die Medikamenten-Versorgung der Schweizer Bevölkerung sicherzustellen. So würden seit Anfang Jahr von Apotheken selber hergestellte Arzneimittel – zum Beispiel ein Kindersirup zur Schmerzbehandlung – unter gewissen Bedingungen von den Krankenversicherern vergütet.
Ausserdem will das BAG bei lebenswichtigen und günstigen Medikamenten wie zum Beispiel Antibiotika «in begründeten Fällen» auf Preissenkungen verzichten und stattdessen die Preise erhöhen. Denn zu tiefe Preise könnten dazu führen, dass die Herstellerinnen die Produkte wegen fehlender Rentabilität von Schweizer Markt nähmen. Damit sollen die Medikamente weiterhin verfügbar bleiben.(SDA)