«Im Zweifelsfalle für den Angeklagten»
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GPK-Präsidentin Fiala erklärt:«Im Zweifelsfalle für den Angeklagten»

GPK schiebt Verantwortung ab
Gerichtskommission soll über Bundesanwalt Lauber entscheiden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) von National- und Ständerat stellt sich einer Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber nicht entgegen. Nun ist es an der Gerichtskommission, dem Parlament eine Empfehlung abzugeben.
Publiziert: 14.05.2019 um 15:56 Uhr
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Aktualisiert: 14.05.2019 um 20:22 Uhr
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Bundesanwalt Michael Lauber bangt um seine Wiederwahl.
Foto: Keystone
Pascal Tischhauser

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stellt sich der Wiederwahl von Michael Lauber (53) zum Bundesanwalt nicht entgegen. Die GPK habe keine Feststellungen gemacht, welche die fachliche oder persönliche Eignung Laubers und seiner Stellvertreter ernsthaft in Frage stellen. Das erklärten die Präsidentin der ständerätlichen GPK Anne Seydoux-Christe (60, CVP) und die nationalrätliche GPK-Präsidentin Doris Fiala (62, FDP) vor den Medien.

Es ist nun an der Gerichtskommission, dem Parlament eine Wahlempfehlung abzugeben oder anzuregen, die Wiederwahl bis zum Abschluss der Disziplinarverfahrens vom Juni auf den Herbst zu verschieben. Eine Nichtwiederwahl-Empfehlung ginge in Richtung einer Kündigung, weshalb die Hürden dafür sehr hoch wären und es triftige Gründe bräuchte, Lauber die Wahlempfehlung zu verweigern. Das Parlament ist bei der Wahl jedoch frei, sich auch gegen die Empfehlung zu entscheiden.

Kritik in mehreren Punkten

Der Bundesanwalt steht in der Kritik, weil er sich mehrfach mit Fifa-Vertretern wie dem Präsidenten des Weltfussballverbands Gianni Infantino (49), getroffen hatte. Diese Meetings protokollierte Lauber aber nicht, so wie es das Gesetz vorsehen würde. Es fragt sich nun, ob dadurch Beteiligte in den Fifa-Verfahren benachteiligt wurden und ob Lauber befangen ist oder sich erpressbar gemacht hat. 

Zudem gab Lauber Ende letzten Jahres an, es habe bloss zwei Treffen mit Infantino gegeben. Inzwischen ist klar, dass es drei waren. Lauber gibt an, sich an das letzte Meeting in Bern 2017 nicht mehr erinnern zu können. Auch den anderen drei Anwesenden fehlt die Erinnerung.

Die Geschäftsprüfungskommission hält sich in ihrer Stellungnahme stark an den Buchstaben des Gesetzes, hält aber fest, man habe keine Anhaltspunkte, dass der Bundesanwalt zu den Fifa-Treffen bewusst nicht die Wahrheit gesagt habe.

Kollektive Amnesie

Dass gleich alle vier an den Fifa-Treffen Beteiligten die Meetings und deren Inhalt völlig vergessen haben, gibt hingegen in der Öffentlichkeit erheblichen Anlass zu Zweifeln. Dies gerade auch, weil mit dem Oberwalliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold (43) ein Jugendfreund Infantinos als Privatmann mit am Tisch sass, wie eine Einstellungsverfügung zu einer Untersuchung gegen Arnold zeigt.

Das ist besonders brisant: Denn wenn Lauber beim dritten Treffen über geheime Verfahrensinhalte gesprochen hätte, machte er sich einer Amtsgeheimnisverletzung schuldig. Solange aber alle vier Beteiligten darauf beharren, keine Erinnerung mehr zu haben, ist es schwierig, die mögliche Amtsgeheimnisverletzung zu belegen.

Dass die GPK aber trotz des Disziplinarverfahrens Lauber eine weisse Weste attestiert, statt zu raten, es sei vor einer Beurteilung abzuwarten, ob die Disziplinaruntersuchung gegen Bundesanwalt Lauber grobe Amtspflichtverletzungen zu Tage fördert, erstaunt Beobachter.

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