Martin Bäumle (52), Präsident der Grünliberalen und Finanzvorsteher Dübendorfs, muss sich heute vor dem Bezirksgericht Uster ZH verantworten. Es geht um Amtsgeheimnisverletzung!
Bäumle hatte am 11. November 2011 Dokumente in den Briefkasten vor seiner Wohnung gelegt. Er deponierte sie dort für einen Journalisten des «Anzeigers von Uster», der sie wenig später abholen sollte. Denn was in den Unterlagen stand, war aus Sicht des Stadtrats brisant – und sollte deshalb an die Öffentlichkeit. Es handelte sich um die Kopien von Betreibungsregisterauszügen zweier Firmen eines Grundstückbesitzers, der in Dübendorf eine Überbauung plante.
Aus den Dokumenten ging hervor, dass gegen die Firmen über 70 Betreibungen von insgesamt über acht Millionen Franken offen waren. Ein gefundenes Fressen für Bäumle, dessen Partei mit das Referendum gegen den privaten Gestaltungsplan ergriffen hatte.
90 Tagessätze bedingt gefordert
Mit der Weitergabe der Unterlagen hat Stadtrat Bäumle aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen die Verschwiegenheitspflicht verstossen.
Die Strafuntersuchung war ins Rollen gekommen, nachdem der damalige Dübendorfer SVP-Präsident Anzeige gegen Bäumle eingereicht hatte. Das Verfahren zog sich hin und wurde schliesslich eingestellt. Doch der Grundeigentümer legte beim Obergericht erfolgreich Rekurs ein, weshalb es nun doch zum Prozess kommt.
Bäumle hat laut Anklageschrift gewusst, dass es sich um Informationen mit einem «geheimen, der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglichen Charakter» gehandelt habe. Er habe ausserdem darauf gebaut, dass der Journalist sie publik mache – was dieser schliesslich auch tat. Zwei Wochen nach der Veröffentlichung lehnten die Dübendorfer den Gestaltungsplan an der Urne mit 54 Prozent der Stimmen ab.
Der Staatsanwalt hat heute Morgen eine bedingte Geldstrafe für Bäumle gefordert: 90 Tagessätze à 160 Franken, insgesamt also 14'400 Franken. Dazu eine Busse von 3200 Franken sowie die Auferlegung der Verfahrenskosten von 400 Franken. Bäumle wollte sich sich im Vorfeld des Prozesses nicht äussern.