Die vom Grossen Rat beschlossene Kurspflicht gilt ab 1. April. Der «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» beinhalte acht Praxis-Lektionen mit einigen theoretischen Elementen und sei prüfungsfrei, heisst. Die Lektionen müssten innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert werden. Das Mindestalter der Hunde zu Kursbeginn beträgt vier Monate.
Gleichzeitig wird die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde mit einer Registrierungsmarke abgeschafft. Die Hunderegistrierungsmarke sei im Zeitalter der Chiptechnik nicht mehr zeitgemäss, schreibt die Regierung.
2016 war der 2008 eingeführte schweizweit gültige Sachkundenachweis für die Hundehaltung aufgehoben worden. Seither ist die Anzahl der als auffällig gemeldeten Hunde im Kanton Basel-Stadt wieder «signifikant» angestiegen, wie im Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats nachzulesen ist.
Das Kantonsparlament hatte sich deshalb im Juni 2024 mit grossem Mehr für die Wiedereinführung von Hundehaltekursen auf kantonaler Ebene ausgesprochen.