In den Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen sieht der Präsident des Gewerkschaftsdachverbands Travailsuisse wenig Spielraum für einen Kompromiss. Die Möglichkeiten seien so klein, dass es vielleicht besser sei, das Abkommen für zwei oder drei Jahre beiseite zu legen, sagte Adrian Wüthrich (40) in der Radio-SRF-Sendung «Samstagsrundschau».
Um einen Kompromiss in den drei umstrittenen Punkten Unionsbürgerrichtlinie rund um Aufenthaltsrechte und Zugang zu Sozialsystemen, Lohnschutz sowie staatliche Beihilfe zu erreichen, müssten sich beide Seiten bewegen. Die Schweiz müsse aber nochmals die roten Linien klarmachen.
Richtlinie koste «nicht so viel»
Eine solche rote Linien ist und bleibt für die Gewerkschaften der Lohnschutz. Hier lehnte Wüthrich Aufweichungen kategorisch ab. Ihm fehle der «soziale Geist» in der Diskussion ums Rahmenabkommen, sagt er.
«Die Schweiz wird nicht in allen Punkten ihren Standpunkt durchsetzen können», sagte er. Bei der Unionsbürgerrichtline sei vielleicht ein Kompromiss möglich, sagte er an die Adresse der Bürgerlichen. Die Schweiz habe Geld, und eine Übernahme der Richtlinie koste «nicht so viel». Umstritten sind dort etwa mögliche Sozialhilfsgelder an EU-Bürger.
Keine Angst vor Nadelstichen
Bei einem vorläufigen Scheitern des Abkommens hat der Präsident und Geschäftsführer von Travail.Suisse laut eigenen Angaben keine Angst vor Nadelstichen seitens der EU. Sowohl für die Schweiz wie auch für die EU sei eine Zusammenarbeit wichtig, sagte Wüthrich. Gegenseitige Nadelstiche brächten nichts. Das Schweizer Parlament müsse aber deeskalieren und das versprochene Milliarden-Geld für die Kohäsionsförderung in Osteuropa freigeben. (SDA)
Der Bundesrat ist grundsätzlich einverstanden mit dem Rahmenabkommen. In drei Bereichen aber verlangt er Nachbesserungen:
- Lohnschutz: Brüssel will, dass die Schweiz den EU-Lohnschutz übernimmt. Gewerkschaften, aber auch die Arbeitgeber sind grundsätzlich dagegen. Sie fürchten um das Schweizer Lohnniveau.
- Staatliche Beihilfen: Im EU-Raum sind Subventionen und Steuererleichterungen verboten, wenn sie den Wettbewerb verfälschen. Das könnte etwa auch die Förderung der Wasserkraft durch die Kantone umfassen. Allerdings haben die milliardenschweren Corona-Hilfspakete das Problem entschärft.
- Unionsbürgerrichtlinie: Müsste die Schweiz sie übernehmen, könnten EU-Bürger in der Schweiz schneller an Sozialhilfe gelangen. Dagegen gibt es breiten Widerstand.
Der Bundesrat ist grundsätzlich einverstanden mit dem Rahmenabkommen. In drei Bereichen aber verlangt er Nachbesserungen:
- Lohnschutz: Brüssel will, dass die Schweiz den EU-Lohnschutz übernimmt. Gewerkschaften, aber auch die Arbeitgeber sind grundsätzlich dagegen. Sie fürchten um das Schweizer Lohnniveau.
- Staatliche Beihilfen: Im EU-Raum sind Subventionen und Steuererleichterungen verboten, wenn sie den Wettbewerb verfälschen. Das könnte etwa auch die Förderung der Wasserkraft durch die Kantone umfassen. Allerdings haben die milliardenschweren Corona-Hilfspakete das Problem entschärft.
- Unionsbürgerrichtlinie: Müsste die Schweiz sie übernehmen, könnten EU-Bürger in der Schweiz schneller an Sozialhilfe gelangen. Dagegen gibt es breiten Widerstand.