Gesundheitspolitiker des Nationalrats unterstützen Teilrevision
Tabakwerbeverbot soll endlich umgesetzt werden

Die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» soll umgesetzt werden. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat am Freitag mit 17 zu 8 Stimmen einer entsprechenden Revision des Tabakproduktegesetzes zugestimmt.
Publiziert: 18.10.2024 um 17:58 Uhr
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Aktualisiert: 18.10.2024 um 22:16 Uhr
Die zuständige Kommission des Nationalrats gibt grünes Licht für die Revision des Tabakproduktegesetzes.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Anfang 2022 nahm das Volk die Initiative mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen an. Sie verlangte, dass «jede Form von Tabakwerbung, die Kindern zugänglich ist, verboten wird». Nachdem der Nationalrat die Vorlage ein erstes Mal abgelehnt hatte, beriet der Ständerat in der Herbstsession erneut über den Text.

Die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) schlägt nun vor, sich mehreren Beschlüssen des Ständerats anzuschliessen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen zur Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten sowie beim Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben.

Tabakwerbung in Abo-Zeitungen für Erwachsene soll erlaubt bleiben

In anderen Punkten hat die Kommission neue Kompromissvorschläge ausgearbeitet, die vom Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerats abweichen oder diese präzisieren. In Bezug auf die Werbung in Printmedien schlägt die Kommission vor, diese im Innenteil von Zeitungen zuzulassen, die mehrheitlich im Abonnement verkauft werden und deren Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht.

Beim Thema Werbebeschränkungen schlägt sie vor, den Verkauf durch mobile Verkäufer an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen frequentiert werden können, zuzulassen. Dies aber nur, wenn sichergestellt wird, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich sein kann, hiess es in der Mitteilung.

Schliesslich schlägt die Kommission auch vor, klarzustellen, dass die Werbung für Zigarren und Zigarillos durch Degustationen und Kundenaktionen nur dann zulässig ist, wenn sie sich ausschliesslich an Erwachsene richtet. Das Geschäft ist damit bereit für die Wintersession.

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