Die Gesundheitskommission des Nationalrates will eine Lockerung der Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus in zwei Schritten. Namentlich bei der Aufhebung der Maskenpflicht will sie nichts überstürzen.
Der Bundesrat hatte am Mittwoch zwei Varianten zur Diskussion gestellt: Bei der ersten würden alle Schutzmassnahmen inklusive Maskenpflicht bereits am 17. Februar fallen. Bei der zweiten Variante gäbe es am 17. Februar erste Lockerungen, während einige Massnahmen – darunter die Maskenpflicht – noch bestehen blieben.
Zu diesen Varianten können neben Kantonen auch Parteien, Verbände und Parlamentskomissionen Stellung nehmen.
Masken sollen länger bleiben
Die nationalrätliche Gesundheitskommission spricht sich für die zweite, vorsichtige Variante aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Allerdings war das Stimmenverhältnis denkbar knapp: Der Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Sollten die Viren weiterhin stark zirkulieren, sollen nach dem Willen der Kommission auch vor allem die Masken noch nicht überall fallen. Mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen präzisierte die Kommission, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Heimen und auch in Spitälern bei «sehr hoher Virenzirkulation» vorerst beibehalten werden soll.
Carte blanche aus Solothurn
Für eine längere Maskenpflicht im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen spricht sich auch der Kanton Solothurn aus. Abgesehen davon erteilt der Kanton dem Bundesrat aber carte blanche: Der Regierungsrat stehe hinter dem Bundesrats-Kurs für die Aufhebung der Corona-Massnahmen. Die Landesregierung solle das Ausmass der Öffnungsschritte von der epidemiologischen Lage abhängig machen.
(SDA/sf)