Das System bildet die Basis für den Informationsaustausch von Patientinnen und Patienten mit den behandelnden Gesundheitsfachleuten, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seinem «Bulletin» vom Montag schreibt.
Dem EPD müssen sich Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrische Kliniken und Geburtshäuser sowie ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen anschliessen. Freiwillig anschliessen können sich Apotheken, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Spitex-Dienste oder Physiotherapeuten.
Mit dem einheitlichen Kommunikationskanal werden die wichtigsten Informationen abrufbar. Gemäss dem BAG bringt das mehrere Vorteile. Die nationale Informationskampagne läuft unter dem Motto «Das EPD wirkt». Sie richtet sich ab Sommer an Gesundheitsfachleute und ab 2024 an die Bevölkerung.
Der Bundesrat schickte Ende Juni die Revision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier in die Vernehmlassung. Er beabsichtigt, dass alle Grundversicherten gratis ein elektronisches Dossier erhalten. Wer das nicht will, muss beim Kanton Widerspruch einlegen. (SDA)