Gesetz wird umfassend revidiert
Bundesrat will E-Patientendossier-Anbieter finanziell unterstützen

Das elektronische Patientendossier soll endlich zum Fliegen gebracht werden. Bis eine umfassende Gesetzesreform in Kraft tritt, will der Bundesrat die Anbieter – die sogenannten Stammgemeinschaften - finanziell unterstützen. Darüber entscheidet nun das Parlament.
Publiziert: 06.09.2023 um 10:46 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2023 um 11:08 Uhr
Das elektronische Patientendossier soll vorangetrieben werden. Der Bundesrat will für Anbieter finanzielle Anreize setzen. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier wird in den nächsten Jahren umfassend revidiert. Eine entsprechende Vorlage befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.

Mit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung soll die Finanzierung der Stammgemeinschaften bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision sichergestellt werden. Damit soll die Verbreitung des E-Patientendossiers schon vor der grossen Reform vorangetrieben werden.

Maximal 30 Franken

Der Bundesrat hat die Botschaft dazu am Mittwoch ans Parlament überwiesen. Demnach kann der Bund pro eröffnetes Dossier einen Betrag von maximal dreissig Franken sprechen. Die Kantone sollen sich aber in einem mindestens gleichen Umfang beteiligen müssen.

Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des E-Patientendossiers zu schaffen, soll sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers richten, wie der Bundesrat schrieb. Die Stammgemeinschaften könnten diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten Dossiers beantragen.

Parlament muss zustimmen

Für die Finanzhilfen des Bundes ist ein Zahlungsrahmen von dreissig Millionen Franken vorgesehen, unter Vorbehalt der Finanzsituation des Bundes. Die Vorlage geht nun zur Beratung ins Parlament, sodass sie voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten kann.

Bereits in den Jahren 2018 bis 2022 beteiligte sich der Bund an den Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften. Dazu hatte das Parlament Finanzhilfen von dreissig Millionen Franken gesprochen. Auch damals wurden die Finanzhilfen nur unter der Bedingung gewährt, dass die Beteiligung der Kantone oder Dritter mindestens gleich hoch ist.

Der Entwurf zur umfassenden Gesetzesrevision, der später parlamentarisch beraten werden soll, sieht vor, dass für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, automatisch und kostenlos ein elektronisches Patientendossier eröffnet wird. Wer kein Dossier will, kann beim Kanton Widerspruch gegen die Eröffnung einlegen.

Effizienz steigern

Das elektronische Patientendossier ist eine digitale Sammlung wichtiger Informationen rund um die Gesundheit einer Person. Es verfolgt mehrere Ziele: Unter anderem sollen medizinische Behandlungen qualitativ besser werden, die Effizienz des Gesundheitssystems soll gesteigert, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten erhöht und deren Gesundheitskompetenz gefördert werden.

Mitte 2022 besass nur gut ein Promille der Schweizer Bevölkerung ein solches E-Patientendossier - die meisten von ihnen lebten in der Westschweiz. Damit das E-Dossier ein Erfolg wird, müssen sich möglichst viele Ärzte und Spitäler anschliessen. Eine der zahlreichen Herausforderungen des Digitalisierungsprojekts sind gemeinsame Standards und Tools bei der Verwendung des Dossiers.. (SDA)

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