Gesetz wird angepasst
Parlament will Versorgung mit Spenderblut gesetzlich absichern

Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten soll auf gesetzlichem Weg abgesichert werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, das Heilmittelgesetz entsprechend anzupassen.
Publiziert: 13.09.2023 um 10:33 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2023 um 11:03 Uhr
Nationalrat Fabien Fivaz (Grüne/NE) spendet 2021 auf dem Bundesplatz in Bern Blut. (Archivbild)
Foto: ANTHONY ANEX

Der Ständerat stimmte am Mittwoch einer von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ausgearbeiteten Vorlage einstimmig zu. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Bis heute ist der Blutspendedienst vom Gesetzgeber weder ausdrücklich als öffentliche Aufgabe anerkannt, noch existiert ein Leistungsauftrag zwischen dem Bund und dem Blutspendedienst. Dabei wird die freiwillige und unentgeltliche Blutspende in Empfehlungen und Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation und des Europarats als grundlegendes ethisches Prinzip anerkannt. Nun soll dieses Prinzip umgesetzt werden.

Der Nationalrat verankerte im Juni dieses Jahres im Heilmittelgesetz auch, dass beim Blutspenden niemand diskriminiert werden darf. Auch dem stimmte der Ständerat zu.

(SDA)

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