Damit ist das Geschäft vom Tisch. Der Rat folgte damit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S), die im Vorfeld mit neun zu drei Stimmen beantragte, die Motion abzulehnen.
Es sei nicht die Aufgabe des Bundesrates, nationale Tage zu bezeichnen, sagte Berichterstatter Damian Müller (FDP/LU). Im Kommissionsbericht wurde zudem darauf hingewiesen, dass Organisationen solche Tage selbst festlegen können. Auch hielt die Kommission fest, dass mit einem solchen Präzedenzfall die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Interessengebieten aufgeworfen würde.
Der Bundesrat beantragte ebenfalls die Ablehnung der Motion – dies aus den gleichen Gründen wie die SGK-S: Es liege nicht in seiner Zuständigkeit, nationale Tage zu bezeichnen. So sei der Tag der Kranken vom gleichnamigen Trägerverein initiiert worden. Eine Lancierung eines nationalen Tages durch den Bundesrat sei zudem vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung von anderen relevanten Anliegen problematisch.
Der Nationalrat hatte die Motion in der Frühlingssession 2023 noch angenommen.
Ein Tag der betreuenden Angehörigen hätte es laut Motionär Maillard erlaubt, auf höchstem Niveau allen betreuenden Angehörigen Anerkennung zu bekunden. Pflegende Angehörige würden öffentliche Unterstützungsdienste entlasten, machte Maillard geltend. Was sie für die Hilfe und Betreuung zu Hause leisten würden, gehe in die Milliarden – ohne dass sie dafür staatliche Unterstützung bekämen.
Die Westschweizer Kantone hatten sich auf Initiative des Kantons Waadt 2012 zusammengetan, um den 30. Oktober als Tag der offiziellen Anerkennung und des Dankes an pflegende Angehörige zu begehen. Weitere Kantone folgten. In der Schweiz übernehmen laut dem Bundesrat etwa 600'000 Personen Betreuungsaufgaben – das entspricht etwa acht Prozent der Bevölkerung.
(SDA)