Der Bundesanwalt zog die Konsequenzen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Juli bestätigte, dass Michael Lauber (54) schwere Amtspflichtsverletzungen begangen hat, gab dieser seinen Rücktritt bekannt. Er wolle – entsprechend der sechsmonatigen Kündigungsfrist – Ende Januar offiziell zurücktreten, teilte Lauber mit. Seinen letzten Arbeitstag habe er aber bereits Ende August, da er noch fünf Monate Ferien beziehe, die sich angestaut hätten.
Fünf Monate Ferien werden ausbezahlt
Die Gerichtskommission des Parlaments hat nun über die Abgangs-Pläne von Lauber befunden. Wie Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP, 40) sagte, hat Lauber seinen Rücktrittsvorschlag in den vergangenen Wochen noch etwas angepasst. Wohl auf Druck der Politik. Denn das der in Verruf geratene Bundesanwalt erst im Januar wirklich abtritt, kam für viele nicht in Frage.
Der Bundesanwalt bleibt nun nicht bis nächstes Jahr offiziell in Amt, sondern nur bis Ende August. Das Ferienguthaben wird ihm «entsprechend der personalrechtlichen Bestimmungen» ausbezahlt. BLICK weiss: Gut 100 Tage werden ihm angerechnet. Allerdings erhält Lauber für diese Zeit nur 95 Prozent seines Lohns, weil das Bundesverwaltungsgericht ihm diesen als Strafe gekürzt hatte. Insgesamt dürften Lauber so wohl rund 120'000 Franken ausbezahlt werden.
Ein Grund für das nun beschlossene Vorgehen ist, dass Lauber so nicht noch mehr Ferien anhäufen kann, während er eigentlich gar nicht mehr arbeitet. Das wäre der Fall gewesen, wenn der Bundesanwalt erst Ende Januar offiziell aus dem Amt ausgeschieden wäre.
Angesichts des Rücktritts Laubers hat die Gerichtskommission zudem das Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber eingestellt.
Suche nach Nachfolger beginnt
Ab dem 1. September werden Laubers Stellvertreter Jacques Rayroud und Ruedi Montanari vorübergehend die Leitung der Bundesanwaltschaft übernehmen. Die Gerichtskommission hat an ihrer heutigen Sitzung den Startschuss für die Suche nach der Nachfolge Laubers gegeben. Die Stelle wird ausgeschrieben.
Das Ziel sei, dem Parlament in der Wintersession im Dezember einen Vorschlag vorlegen zu können, sagt Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP, 40). Bereits ab 1. Januar könnte ein neuer Bundesanwalt oder eine neue Bundesanwältin im Amt sein. (lha)