Die Gerichtskommission des Parlaments lässt sich von der SVP nicht beeindrucken. Sie hat heute entschieden, alle bisherigen Bundesrichterinnen und Bundesrichter, die im Amt bleiben wollen, zur Wiederwahl zu empfehlen. Der Entscheid ist eigentlich eine Formsache – angesichts der jüngsten Ereignisse aber dennoch bemerkenswert.
Denn damit dürfte auch Yves Donzallaz, seit 2008 im Amt, seinen Job für weitere sechs Jahre behalten. Gegen den Willen seiner eigenen Partei: Die SVP hatte den Antrag gestellt, Donzallaz fallen zu lassen. Denn der Walliser hatte in der Vergangenheit mehrfach Urteile gefällt, die der SVP gegen den Strich gehen.
SVP rüttelt an Gewaltenteilung
Die Werthaltungen Donzallaz' würden sich «in fundamentalen Punkten von jenen der SVP» unterscheiden, teilte die Fraktion am Dienstag nach einem Hearing mit. Deshalb stellt sie ihn vor die Wahl: entweder SVPler oder Bundesrichter. Tritt er aus der Partei aus, empfiehlt ihn die SVP als Parteilosen zur Wiederwahl. Bleibt er Mitglied, verliert er die Unterstützung seiner Partei.
Damit rüttelt die Partei an der Gewaltenteilung. Zwar muss ein Richter Parteimitglied sein, das Parlament vergibt die höchsten Richterstellen zudem gestützt auf den Wähleranteil der Parteien. Doch bei der Arbeit zählt für die Juristen nur das Gesetz- und nicht das Parteibuch. Donzallaz hat sich denn auch vehement gegen die parteipolitische Einmischung gewehrt.
Am 23. September finden die Gesamterneuerungswahlen statt. Neben Donzallaz möchten 36 weitere Bundesrichter vom Parlament wiedergewählt werden. Eine Stelle wird neu besetzt.