Es sind nur wenige Buchstaben, doch sie genügen, um einen gewaltigen Zoff im Zürcher Gemeinderat auszulösen: Ein Vorstoss der Zürcher SVP-Politikerin Susanne Brunner (47) wurde schon zweimal vom Zürcher Gemeinderat zurückgewiesen – weil er nicht «geschlechtergerecht» formuliert sei.
Die Regeln im Zürcher Gemeinderat verlangen seit Mai 2018, dass «Frauen und Männer sprachlich gleichberechtigt zu behandeln sind». In der ersten Fassung des Vorstosses, bei dem es um Fragen zur temporären Besetzung eines Parks in Zürich geht, schrieb Brunner aber konsequent nur von «Aktivisten», «Besetzern» und «Anwohnern». Nach der Zurückweisung ergänzte sie den Vorstoss mit einem Hinweis, dass die männliche Form jeweils auch die Frauen umfasse – doch auch diesen lehnte das Ratsbüro ab.
Im Zürcher Gemeinderat kam es am Mittwoch schliesslich zur grossen Debatte: Schränkt die «rot-grüne Genderpolizei», wie Brunner sie nennt, die Meinungsfreiheit ein? Oder grenzt es die Frauen aus, wenn Brunner nur die männliche Form verwendet? Am Ende war es eindeutig: Über zwei Drittel der Kantonsräte stimmten gegen Brunner.
Darf man Haltung vorschreiben?
Diese will den Entscheid nicht akzeptieren. Die SVP-Politikerin kündigt an, beim Bezirksrat Beschwerde einlegen – und vielleicht noch weiter zu gehen. «Falls nötig, bin ich bereit, den Kampf beim kantonalen Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weiterzuziehen», sagt Brunner. Ihr kommt die Aufmerksamkeit gelegen, sie kandidiert nämlich im Oktober auch für den Nationalrat.
Die Stadt Zürich ist mit ihrer Sprachregelung eine Ausnahme. In allen anderen grösseren Städten gibt es keine Gender-Vorschriften, wie eine Umfrage von SRF zeigte.
Doch welche Chancen hat Brunner vor Gericht? Laut Markus Schefer (54), Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel, handelt es sich um einen komplexen Fall. Denn: «Die Sprachregelung ist ein Zwischending aus formaler und inhaltlicher Vorgabe.» Erstere dürfe man selbstverständlich machen. «Doch was den Inhalt betrifft, stellt sich die Frage: Darf man Parlamentariern eine gewisse Haltung vorschreiben? Hier sehe ich ein Problem.» Oder wie er es salopp formuliert: «Grundsätzlich ist es einer Privatperson nicht verboten, ein Macker zu sein.»
Crowdfunding gestartet
SVPlerin Brunner füllt nun schon mal die Kriegskasse. Allein für das Verfahren in erster Instanz rechnet sie mit Kosten von 10'000 Franken. Dafür lanciert sie ein Crowdfounding. Bis am Donnerstagnachmittag kamen über 1500 Franken zusammen.
Sitzt frau an einem dieser Spätsommerabende an der Limmat, fragt frau sich, ob frau sich nun in der grössten Schweizer Stadt befindet oder nicht doch eher in einer Bananenrepublik.
Da wird eine gewählte Politikerin mehrfach abgewatscht dafür, dass sie ihrer Arbeit im Parlament nachgeht. Weil ihr Vorstoss zu wenig gendergerecht formuliert sei.
Sitzt frau an einem dieser Spätsommerabende an der Limmat, fragt frau sich, ob das einfach nur absurd ist oder nicht doch schlimmer. Und dann keimt der Verdacht, dass es gar nicht um die sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern geht, wie es die Geschäftsordnung des Gemeinderats verlangt.
Sondern, dass die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat beschlossen hat, ein Exempel zu statuieren. Denn obwohl Susanne Brunner im zweiten Anlauf nachgebessert hat, ist man der SVP-Frau nicht entgegengekommen.
In dieser links-grünen Sturheit zeigt sich die Arroganz der Macht. Dass Brunner nun den juristischen Weg einschlägt – und den Fall nutzt, um ihre Kampagne für die Nationalratswahlen zu befeuern –, mag frau ihr, so an der Limmat sitzend, nicht verdenken.
Sitzt frau an einem dieser Spätsommerabende an der Limmat, fragt frau sich, ob frau sich nun in der grössten Schweizer Stadt befindet oder nicht doch eher in einer Bananenrepublik.
Da wird eine gewählte Politikerin mehrfach abgewatscht dafür, dass sie ihrer Arbeit im Parlament nachgeht. Weil ihr Vorstoss zu wenig gendergerecht formuliert sei.
Sitzt frau an einem dieser Spätsommerabende an der Limmat, fragt frau sich, ob das einfach nur absurd ist oder nicht doch schlimmer. Und dann keimt der Verdacht, dass es gar nicht um die sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern geht, wie es die Geschäftsordnung des Gemeinderats verlangt.
Sondern, dass die links-grüne Mehrheit im Gemeinderat beschlossen hat, ein Exempel zu statuieren. Denn obwohl Susanne Brunner im zweiten Anlauf nachgebessert hat, ist man der SVP-Frau nicht entgegengekommen.
In dieser links-grünen Sturheit zeigt sich die Arroganz der Macht. Dass Brunner nun den juristischen Weg einschlägt – und den Fall nutzt, um ihre Kampagne für die Nationalratswahlen zu befeuern –, mag frau ihr, so an der Limmat sitzend, nicht verdenken.