Nationalrat entscheidet
Nationalrat will Gesetz gegen Geldwäscherei noch eine Chance geben

Die Verschärfung des Geldwäschereigesetzes ist noch nicht vom Tisch. Der Nationalrat hat am Dienstag die Vorlage an seine Kommission zurückgewiesen. Sie soll nun einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden. Im Zentrum stehen Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater.
Publiziert: 15.12.2020 um 10:24 Uhr
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Aktualisiert: 15.12.2020 um 11:12 Uhr
Im Kampf gegen die Geldwäscherei soll die Schweiz nicht ins Hintertreffen geraten. Der Nationalrat gibt der Vorlage des Bundesrats noch eine letzte Chance. (Themenbild)
Foto: GABRIELE PUTZU

Über 180 Länder, darunter die Schweiz, haben Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anerkannt. Der Bundesrat will Lücken und Schwachstellen in der heutigen schweizerischen Gesetzgebung beseitigen. Grund dafür sind auch die sogenannten Panama Papers, welche vor vier Jahren publik wurden. Mitgemischt haben da auch über tausend Schweizer Unternehmen, darunter viele Anwälte, die heikle Offshore-Konten betreuen.

Die Anwälte wehren sich vehement gegen neue Regeln - bisher mit Erfolg. Im Frühling war der Nationalrat nicht einmal auf die Vorlage eingetreten. Der Ständerat hatte das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Herbst zwar angenommen, aber die Sorgfaltspflichten für Anwälte und Treuhänder gestrichen. Diese müssten damit weiterhin keinen Verdacht auf Geldwäscherei melden.

Das vorliegende Gesetz drohte nun im Nationalrat an einer Allianz von SVP, SP und Grünen zu scheitern. Ohne Regeln für Berater nütze die Vorlage nichts mehr, kritisierten die Gegner von links. Es gebe keinen Grund, dem internationalen Druck nachzugeben, immer mehr zu regulieren, argumentierte die SVP.

Eine Mehrheit der grossen Kammer will der Vorlage nun aber eine letzte Chance geben. Sie trat mit 138 zu 50 Stimmen darauf ein und wies die Vorlage anschliessend mit einer Gegenstimme an die Kommission zurück, um eine erneute Detailberatung durchzuführen. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Frühling wieder in die grosse Kammer.

Die Schweiz habe als international tätiger Finanzplatz ein grosses Interesse, den internationalen Standards zu genügen, sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Das fördere das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Kompetenz und die Qualität der Dienstleistungen. Sie plädierte dafür, nach Kompromissen zu suchen, «die weder schwarz noch weiss sind».

Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) sagte im Namen ihrer Fraktion, die Schweiz müsse ein Interesse an einem integren Finanzplatz haben. «Hinter jedem Geldwäschereitatbestand stehen Delikte wie Menschen- und Waffenhandel.» Es gelte nun, «immerhin den kleinsten gemeinsamen Nenner» zu finden. Das Pièce de Résistance seien aber Prüf- und Meldepflichten für Berater. Ohne solche werde die SP das Gesetz am Schluss nicht annehmen.

Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) machte im Namen der Mitte-Fraktion klar, dass der Handlungsspielraum klein sei. Einer Integration von Regeln für Juristen werde die Mitte nicht zustimmen, «auch nicht in einer 'Light'-Version». Man sei aber offen für Kompromisse im Bereich des Edelmetalls.

Finanzminister Ueli Maurer konstatierte, dass das Gesetz noch nicht reif sei. Er dämpfte aber sogleich die Erwartungen an die Kommission. «Erwarten Sie nicht, das Ei des Kolumbus zu finden.» Eine neue Diskussion sei aber immerhin besser, als das Geschäft zu beerdigen.

Mit einem Nein zum revidierten Geldwäschereigesetz würde die Schweiz riskieren, einmal mehr international ins Hintertreffen zu geraten. Die «Groupe d'action financière» (Gafi) würde in einem solchen Fall den Schweizer Finanzplatz verstärkt beobachten.

Gafi ist eine Arbeitsgruppe der G7-Staaten, deren Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen. Das Ziel der Gesetzesrevision war es ursprünglich, der Kritik der Gafi zu begegnen.

(SDA)

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