Wölfe in einem Tierpark. (Archivbild)
Foto: ARMIN WEIGEL
Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Walliser Bote"vom Freitag. Der 59-jährige Schweizer wurde demnach wegen Widerhandlung gegen das Jagdschutzgesetz sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt.
Die Geldstrafe für den Wilderer wurde auf 80 Tagessätze zu 50 Franken angesetzt. Für diese Strafe gilt eine zweijährige Probezeit. Zudem muss der Verurteilte eine Busse von 950 Franken bezahlen. (SDA)