Für die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) ist allerdings klar: Der Beitrag von 10 Millionen Franken dürfe ausschliesslich für die Finanzierung dringender Bedürfnisse in Gaza verwendet werden.
Der eigens dafür eingerichtete Gaza-Fonds soll mit 10 Millionen Franken aus den blockierten Geldern für das Uno-Hilfswerk alimentiert werden, wie die APK-N am Donnerstag mitteilte.
Verwendungszweck «lebensnotwendige Güter»
Die Kommission hielt dabei fest, dass die Zahlung mit dem Verwendungszweck «lebensnotwendige Güter» versehen werden muss und die Gelder nicht für die Deckung der allgemeinen Betriebs- und Administrationskosten des Hilfswerks verwendet werden dürften.
Die Kommission hatte an ihrer letzten Sitzung eine Kommissionsmotion beschlossen, die verlangt, dass der Sockelbeitrag 2024 an das Flüchtlings-Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) in eine direkte Nothilfe zugunsten der palästinensischen Bevölkerung umgewandelt wird. Anfang Juli werde sich die Kommission zudem mit der Entwicklung der Lage vor Ort, dem UNRWA und den parlamentarischen Anträgen zu künftigen Massnahmen befassen, hiess es weiter.
Hintergrund sind die im Rahmen der Vorwürfe gegen das UNRWA von verschiedenen Staaten vorübergehend eingestellten Zahlungen an das Palästinenser-Hilfswerk. Es gab Vorwürfe, in Schulen des UNRWA in den Palästinensergebieten werde gegen Israel gehetzt und es würden Terroranschläge verherrlicht.
Geld auf Gaza beschränkt
Die israelische Regierung beschuldigte das Uno-Hilfswerk zudem, mehrere seiner Mitarbeiter seien in das Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 verwickelt. Eine Uno-Untersuchung ergab, dass das Hilfswerk seine Neutralität im Grossen und Ganzen gut wahre, aber Verbesserungen nötig seien.
Der Schweizer Beitrag von 10 Millionen Franken wird den Angaben des Bundesrats zufolge auf Gaza beschränkt. Er soll der Finanzierung der dringendsten Lebensbedürfnisse der Menschen in dem Gebiet wie der Ernährung und der medizinischen Grundversorgung dienen.