Die Kommission erachte das anhaltenden Vorkommen von Minderjährigenheiraten in der Schweiz als stossend, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.
Konkret soll im Zivilgesetzbuch das Alter erhöht werden, bis zu welchem Ungültigkeitsklagen gegen Minderjährigenheiraten eingereicht werden können. Laut geltendem Recht können Ehen mit minderjährig Verheirateten nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die betroffene Person mit 18 Jahren volljährig geworden ist. Künftig soll dies bis zum 25. Geburtstag möglich sein.
Frist bis 25 Jahre alt
Allerdings sieht das geltende Recht die Möglichkeit vor, die Ehe mit Minderjährigen in Einzelfällen weiterzuführen. Daran soll auch künftig festgehalten werden. Ist eine Person zum Zeitpunkt der Beurteilung noch minderjährig, soll die Ehe fortgeführt werden können, sofern dies dem überwiegenden Interesse der Betroffenen entspricht. Ist die Person allerdings zwischen 18 und 25 Jahre alt, so muss sie aus freiem Willen erklären, dass sie an der Ehe festhalten will.
Auch das internationale Privatrecht soll angepasst werden. Nach dem von der Kommission unterstützten Vorschlag des Bundesrates sollen Ehen mit Jugendlichen unter 16 Jahren generell verboten werden.
Schutz vor «Sommerferienheiraten»
Der Vorschlag sieht weiter vor, dass sogenannte «Sommerferienheiraten», bei denen in der Schweiz wohnhafte Minderjährige während der Ferien im Ausland verheiratet werden, generell nicht anerkannt werden. Über Details zur Vorlage will die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen beraten.
Erzwungene Ehen und Ehen mit Minderjährigen sind in den vergangenen Jahren vermehrt ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt. In der Schweiz zählten Behörden in einer Erhebung zwischen 2013 und 2017 insgesamt rund 350 Verdachtsfälle ungültiger Ehen wegen Zwang oder Minderjährigkeit. (SDA)