Waffengeschäfte müssen sich ab dem 1. Januar 2022 besser gegen Einbrüche sichern. Für Fenster und Türen etwa gelten höhere Sicherheitsstandards. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die entsprechende Verordnung angepasst und auf Neujahr in Kraft gesetzt, wie es am Donnerstag mitteilte.
Grund für die Verschärfung der Sicherheitsvorschriften sind mehrere Einbrüche und Einbruchsversuche bei Schweizer Waffenhandlungen. Den Tätern fielen dabei mehrere hundert Schusswaffen in die Hände. Die zusätzlichen Massnahmen sollen verhindern, dass Kriminelle an Waffen gelangen.
Obligatorische Videoüberwachung
Die Verschärfungen für die Geschäftsräume der Waffenhandlungen betreffen mehrere Bereiche. Neben den höheren Standards für Fenster und Türen müssen die Geschäfte bestimmte Waffen wie etwa solche für Serienfeuer in einem Sicherheitsschrank aufbewahren und die Geschäftsräume mit einer Alarmanlage versehen. Hinzu kommt eine obligatorische Videoüberwachung.
Für die Umsetzung der zusätzlichen Massnahmen gilt nach einer Konsultation des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverbands eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Um eine Lizenz für den Waffenhandel zu erhalten, müssen die Geschäfte den kantonalen Waffenbüros ein Schutzkonzept vorlegen und belegen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen. Die Waffenbüros hiessen die Änderungen in der Konsultation ebenfalls gut. (SDA)