Dies soll gelten, wenn die neuen Pflanzen auch durch herkömmliche Züchtungsmethoden hätten entstehen können. Diese Pflanzen werden demnach mit konventionellen Pflanzen gleichgesetzt. Für sie gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung entstanden sind.
Führende wissenschaftliche Organisationen drängen auf eine Deregulierung. Umweltverbände warnen hingegen vor den Folgen.
In der Schweiz dürfen derzeit aufgrund des Gentech-Moratoriums ausser zu Versuchszwecken keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Kritik an den Plänen der EU-Kommission, insbesondere betreffend eine wegfallende Deklaration von gentechnisch veränderten Produkten, übten am Mittwoch unter anderem der Schweizer Konsumentenschutz und der Dachverband Biosuisse.
(SDA)