«Sans oui, c’est interdit», «Solo sì es sì» und «Nur Ja heisst Ja». Europaweit ist eine tiefgreifende Veränderung unseres Verständnisses von sexualisierter Gewalt im Gange. Die Schweiz scheint in dieser Sache, gemäss Nationalrat und öffentlichem Diskurs, nachziehen zu wollen. Frankreich hat die Zustimmungsregelung schon letztes Jahr umgesetzt, Spanien im März. Der Schweiz steht nun im Februar abermals die Abstimmung des Ständerats bevor. Bislang sind es 14 Staaten im Raum Europas, die einer Gesetzesrevision zugestimmt haben. Nebst der «Nur Ja heisst Ja»-Regelung herrscht aber auch eine Diskussion über strafrechtliche Konsequenzen ungefragter sexueller «Kommentare» auf offener Strasse. Diese reichen von laut über beschämend bis hin zu entmenschlichend. Dieses Verhalten nennt man auch «Catcalling». In Frankreich und Spanien ist man zum Schluss gekommen, dass klare Verbote nötig sind für Übergriffe dieser Art. In Deutschland und in der Schweiz sind solche Vorstösse noch ausstehend oder bereits abgelehnt worden.
Auch wenn die Zustimmungsregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein werde, «sei jedoch gesagt, dass die Schweiz bis heute dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt überhaupt nicht gerecht wird. Ich würde auch das Gefühl haben, dass verbale sexuelle Belästigung, also Catcalling, noch angegangen werden müsste. Kleine geduldete Übergriffe schaffen ein Klima oder eine Umwelt, die schwere Vergehen möglich macht. Ohnehin: Catcalling schränkt die Bewegungsfreiheit und das Sicherheitsgefühl stark ein» sagt Julia Küng, Co-Präsidentin der jungen Grünen. Eine milde Gegenmeinung findet man bei SP Nationalrätin Tamara Funiciello: «Man kann Catcalling gesetzlich regeln, muss aber nicht. Das heisst: Wir werden geschlechterspezifischer Gewalt kein Ende bereiten, indem wir alles einfach niederschreiben. Dazu braucht es weitere Bemühungen in vielen verschiedenen Bereichen: der Täterarbeit, der Bildung und Aufklärung und bessere Unterstützung für den Opferschutz und Frauenhäuser.»