Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat bestimmt, dass die Pilatus-Werke vorläufig weiter in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten Flugzeuge warten dürfen. Das Aussendepartement (EDA) hatte Pilatus im Sommer angewiesen, ihre Spezialisten bis Mitte September abzuziehen, da beide Länder in den Jemen-Krieg verwickelt sind. Damit verstösst Pilatus aus Sicht des EDA gegen das Söldnergesetz.
Das Gesetz wurde aufgegleist, nachdem die «Basler Zeitung» publik gemacht hatte, dass sich in Basel das private Sicherheits- und Militärunternehmen Aegis niedergelassen hatte. Aegis brach seine Zelte in Basel wieder ab, bevor das neue Gesetz 2015 in Kraft trat.
Seco-Meldung reicht nicht
Nun reicht es nicht mehr, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Firmen Sicherheitsdienstleistungen im Ausland bewilligt. Die Leistungen müssen auch dem EDA gemeldet werden, wie Oliver Dürr, Chef des Fahrzeugherstellers Mowag, im BLICK-Interview berichtete.
Die Pilatus-Werke, die an Saudi-Arabien 55 und an die Emirate 25 PC-21 verkauft haben, hatten dem EDA jedoch nicht gemeldet, dass sie für die beiden Staaten Serviceleistungen erbringen – obwohl diese in den blutigen Jemen-Krieg involviert sind, der schon 200'000 Todesopfer gefordert haben soll.
Aufschiebende Wirkung
Wie die Tamedia-Zeitungen berichten, hat Pilatus nun einen Etappensieg errungen. Das St. Galler Gericht hat einer Beschwerde von Pilatus gegen den EDA-Entscheid, dass sich das Flugzeugunternehmen aus den beiden Ländern zurückziehen muss, nun aufschiebende Wirkung gewährt.
Bis die Bundesverwaltungsrichter ihr Urteil gefällt haben, darf Pilatus vorläufig also in beiden «Sandstaaten» – wie die Länder des Nahen Ostens in der Rüstungsbranche bezeichnet werden – verbleiben. (pt)