Vor exakt zwei Jahren versenkte das Stimmvolk den Kauf des Kampfjets Gripen. Wie nun ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zeigt, behalten Deals zwischen der Schweiz und Schweden, die vor der Abstimmung mit dem Hersteller Saab eingefädelt wurden, ihre Gültigkeit. «Saab und seine Zulieferer können bis 2018 in der Schweiz Gegengeschäfte geltend machen, obwohl die Beschaffung des Gripen-Kampffliegers in der Volksabstimmung gescheitert ist», schreibt die EFK. Diese Praxis sei zu hinterfragen. Befürchtet wird, dass Beschaffungen nicht ordnungsgemäss erfolgen.
Inländische Industrie profitiert nicht genügend
Nicht nur im Fall Gripen rüffeln die Finanzkontrolleure die Rüstungsagentur des Bundes. Armasuisse bekunde Mühe, die Grundsätze des Bundesrats bei Gegengeschäften vollständig umzusetzen. Armasuisse verhalte sich in der Praxis zu kulant, wenn es darum geht, die als Gegenleistung für eine Schweizer Beschaffung im Ausland realisierten Transaktionen als Kompensationsgeschäfte zu qualifizieren, so die EFK. Mit anderen Worten: Wegen der laxen Haltung der Armasuisse profitiert die inländische Industrie nicht genügend von Gegengeschäften mit dem Ausland.
Wie aus dem Untersuchungsbericht hervorgeht, anerkennt Armasuisse einen Gegengeschäft als vollwertig an, auch wenn nur 51 Prozent der Wertschöpfung in der Schweiz stattfindet. Die Finanzkontrolleure stellen sich auf den Standpunkt, dass dies erst bei 71 Prozent der Wertschöpfung der Fall sein sollte.
Bereits 2007 hatte die EFK untersucht, wie die Schweiz mit Kompensationsgeschäften bei Rüstungskäufen im Ausland umgeht. Die Studie kam zum Ergebnis, dass oft nur rund 40 Prozent einer Gegengeschäfts-Summe zurück in die Schweiz fliesst.
Anmerkung: Eine frühere Fassung dieses Artikels erschien unter dem Titel «Saab kann trotz Gripen-Nein Deals einfordern». Damit wurde der Eindruck erweckt, in dieser Konstellation sei die inländische Industrie benachteiligt. Dies ist nicht der Fall.