Wer mit 60 Jahren ausgesteuert wird, soll bis zum ordentlichen Rentenalter eine Überbrückungsleistung erhalten, statt in der Sozialhilfe zu landen. Das war der Plan von Justizministerin Karin Keller-Sutter (55). Im Ständerat gab es aber sogar Gegenwind aus den eigenen Reihen. Die kleine Kammer verschärfte das Gesetz gegen den Willen von Keller-Sutter. Jetzt kann die FDP-Bundesrätin einen kleinen Erfolg verbuchen.
Mit Stichentscheid von FDP-Kommissionspräsident Albert Vitali (64/LU) hat die Kommission der weitergehenden bundesrätlichen Version gegenüber der ständerätlichen den Vorzug gegeben, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.
Bericht über finanzielle Auswirkungen
Nach dem Vorschlag des Bundesrates würde die Überbrückungsleistung (ÜL) bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet. Der Ständerat dagegen will sie nur bis zur Frühpensionierung zahlen - bis der Vorbezug einer Altersrente möglich ist.
Ausserdem will der Ständerat eine tiefere Obergrenze festlegen als der Bundesrat. Demnach soll die Leistung für alleinstehende Personen höchstens 38'900 Franken pro Jahr betragen statt 58'350 Franken. Anspruch auf ÜL hätten unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die mit 58 Jahren oder später ihre Stelle verloren und während der Dauer der Arbeitslosenentschädigung keine neue gefunden haben.
Nach dem Willen der Kommission soll der Bundesrat zudem verpflichtet werden, dem Parlament fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht nur über die Wirksamkeit Bericht zu erstatten, sondern auch über die finanziellen Auswirkungen. Die Finanzkommission verabschiedete einen entsprechenden Mitbericht zuhanden der zuständigen Sozialkommission. (SDA/brb)