Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Was der Bundesrat unterlassen hat, holt die Finanzdelegation (FinDel) des Parlaments nach. Sie wird genau prüfen, ob dem einstigen SVP-Bundesrat Christoph Blocher (79) sein gesamtes Ruhegehalt von fast 2,7 Millionen Franken tatsächlich zusteht.
Der Bundesrat hatte die Forderung einfach abgenickt und nicht einmal Blochers Einkommen seit der Abwahl überprüft. Die Regierung vertraute blind seiner Selbstdeklaration, in keinem der 13 Jahre seit dem Abgang so viel verdient zu haben, dass eine Rentenkürzung angezeigt wäre. Das zeigten BLICK-Recherchen.
«Bundesrat ist auch etwas befangen»
Dass der Bundesrat nicht hinschaute, ruft Parlamentarier auf den Plan. «Es ist richtig und wichtig, dass das Parlament die Ruhegehalts-Forderung von Herrn Blocher prüft», findet FinDel-Präsident und CVP-Ständerat Peter Hegglin (59). «Denn in gewisser Weise ist der Bundesrat bei diesem Thema auch etwas befangen.» Schliesslich wartet auch auf amtierende Magistraten das Ruhegehalt.
Zwar will die Finanzdelegation formal erst abklären, ob sie zuständig ist. Es gilt in Bundesbern aber als ausgemacht, dass sich die FinDel über Blochers Forderung beugt.
Und die Finanzdelegation macht die Prüfung richtig: «Dazu brauchen wir Unterlagen. Das kann bis zur Steuerveranlagung gehen», stellt Hegglin klar. Blocher habe zugesichert, alle notwendigen Unterlagen zu liefern.
«Das hat mich sehr überrascht»
Doch bei der Prüfung geht es nicht nur darum, ob Blocher in jedem Jahr seit dem Ausscheiden aus dem Bundesrat ein ganzes Jahresruhegehalt zusteht, sondern auch, ob er die Ruhegelder weiter als fünf Jahre lang zugute hat. Denn laut Gutachten verjähren die Ansprüche nach einer Fünfjahresfrist. Blocher stünden folglich nur 1,12 Millionen Franken statt 2,77 Millionen zu.
«Das hat mich sehr überrascht», sagt FinDel-Mitglied Ursula Schneider Schüttel (58, SP). «Ein Sozialhilfebezüger kann auch nicht rückwirkend Geld verlangen, wenn er sich vorher auch ohne staatliche Unterstützung durchhangeln konnte», sagt sie.
Auch die Ruhegehälter anderer Ex-Magistraten geraten ins Visier
Das Ringen um Blochers Ruhegehalt könnte noch weitreichende Folgen haben. Hegglin lässt durchblicken, dass er die Schraube anzieht: Künftig sollen die Ruhegehälter aller ehemaligen Magistraten unter die Lupe genommen werden.
Zwar kann die Bundeskanzlei schon heute Nachweise verlangen, ob ein alt Bundesrat oder ein früher Bundeskanzler wirklich Anspruch auf das gesamte Jahresruhegehalt hat. Sie verrät auf BLICK-Anfrage aber nicht, ob sie das auch tut.