Sepp Blatters Rücktritt als FIFA-Präsident hat keinen Einfluss auf das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft - weil es gegen unbekannt eröffnet wurde und Blatter kein Beschuldigter ist. Das Verfahren läuft wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung.
Die Bundesanwaltschaft hat vom angekündigten Rücktritt von Joseph S. Blatter als Präsident der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) Kenntnis genommen.
Das Verfahren der Bundesanwaltschaft wurde wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie des Verdachts der Geldwäscherei gegen unbekannt eröffnet. Dementsprechend ist Joseph S. Blatter kein Beschuldigter, sein angekündigter Rücktritt hat keinen Einfluss auf das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft. Weitergehend äussert sich die Bundesanwaltschaft nicht.