Wer Böller anzünden will, soll dafür künftig eine Bewilligung einholen müssen. Das fordern die zuständigen Parlamentskommissionen. Sie wollen damit ein Anliegen einer Volksinitiative aufnehmen, die ein Verbot von lauten Feuerwerken in der Verfassung verankern will.
Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) hat einem Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zur sogenannten Feuerwerkinitiative grundsätzlich zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 10 zu 1 Stimmen.
Nun kann die Schwesterkommission des Nationalrats, welche eine Bewilligungspflicht für laute Feuerwerkskörper vorgeschlagen hat, die Gesetzesarbeiten aufnehmen. Geht es nach der Kommission, soll es eine gezielte Regelung für Knallkörper ohne visuelle Effekte – beispielsweise Böller – geben, ohne jedoch Feuerwerkskörper allgemein zu verbieten oder einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.