Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Automobilsteuerverordnung beschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie begründet die Änderung dreifach: Erstens gelte es, Steuerausfällen entgegenzuwirken. Denn die Zahl der Elektroautos auf Schweizer Strassen habe sich stark erhöht.
Zweitens gelte es, die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu sichern. Drittens will der Bundesrat den Staatshaushalt verbessern. Die Änderung der Automobilsteuerverordnung gehört zu einem Bereinigungskonzept für den Staatshaushalt, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres beschloss.
Normaler Steuersatz
Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis.
Elektroautos waren bisher von der Automobilsteuer befreit, weil der Bund 1997 marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität schaffen wollte. Nach Angaben des Bundesrats erhöhte sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 im Jahr 2018 auf über 45'000 im vergangenen Jahr.
Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30'400 Elektroautomobile eingeführt. Der Anteil der Elektroautomobile an den Gesamtimporten erreichte im ersten Halbjahr 2023 rund 23 Prozent.
Diese Steigerung führt laut Landesregierung zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer: Für das Jahr 2022 belaufe sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr werde ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet.
Steuerausfälle bei Weiterführung
Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen, sagt der Bundesrat.
Eine Sonderbehandlung für Elektroautos bei der Automobilsteuer ist laut dem Bundesrat auch deshalb nicht mehr nötig, weil laut Aussagen der Branche ab dem Jahr 2025 Elektroautos nicht mehr teurer seien als normale Benziner. Dies aufgrund tieferer Produktionskosten.
Wenn die Einlagen aus der Automobilsteuer in den NAF wieder anstiegen, könnten die Einlagen aus der Mineralölsteuer in den NAF zumindest vorübergehend gekürzt werden. Dadurch werde der allgemeine Bundeshaushalt um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
In der Vernehmlassung unterstützten alle Parteien ausser der SVP die Änderung der Automobilsteuerverordnung. SP, Grüne und Grünliberale äusserten allerdings Vorbehalte. So wollte etwa die SP die Erträge aus der E-Autosteuer nicht für die Nationalstrassen einsetzen, sondern nur für das Agglomerationsprogramm. Die SVP forderte die Abschaffung der Automobilsteuer für alle Fahrzeuge.
Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse plädierte dafür, die Steuerbefreiung erst 2026 einzuführen. Der Gewerbeverband schlug eine schrittweise Besteuerung von E-Autos vor, mit einem vollen Satz von vier Prozent erst ab 2028. Laut dem Bundesrat sprach sich rund ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer für eine spätere Inkraftsetzung aus.
Nicht zu verwechseln ist die Automobilsteuer im Übrigen mit den Motorfahrzeugabgaben, die die Kantone erheben. In verschiedenen Kantonen gibt es gemäss dem Bericht des Bundesrates Ermässigungen oder Befreiungen für Elektrofahrzeuge. (SDA)