Ferien in der Heimat-Diktatur?
Bund zieht Schraube bei Eritreern an

Immer wieder gab es Vorwürfe, dass eritreische Flüchtlinge für Ferien in ihr Heimatland reisen. Jetzt hat das Staatssekretariat für Migration seine Haltung verschärft: Man habe Massnahmen getroffen, um solche Reisen nachzuweisen und Sanktionen zu ergreifen.
Publiziert: 20.05.2016 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:15 Uhr
Das Tor zum Medebar Markt in Asmara, der Hauptstadt von Eritrea.
Foto: Michael Runkel

Immer wieder sind Geschichten von Eritreern zu hören, die vor dem Regime von Diktator Esaias Afewerki in die Schweiz geflüchtet seien, dann aber Ferien in ihrer Heimat machen - bezahlt von der Schweiz quasi. Eindeutige Belege dafür gab es dafür nie wirklich. Dafür wurde aber die Forderung laut, dass der Bund Eritrea anders beurteilen solle: Es sei längst nicht das Nordkorea Afrikas, sondern vielmehr ein mehr oder weniger normales Land auf dem Kontinent. Und: Die Leute würden vor der Armut flüchten und seien somit eher Wirtschaftsflüchtlinge, als solche die vor der Zwangsrekrutierung oder aus politischen oder religiösen Gründen ihre Heimat verliessen. Um sich ein eigenes Bild zu machen, reisten Anfang Jahr mehrere Schweizer Politiker ins Land – was zu einer Kontroverse über Sinn und Unsinn solcher Reisen führte.

Aufenthalte im Herkunftsland grundsätzlich untersagt

Doch jetzt – vor dem Hintergrund der Unabhängigkeitsfeiern in der eritreischen Hauptstadt Asmara und Warnungen vor Reisen durch die norwegischen Asylbehörden – zieht auch der Bund die Schraube an: Eine Sprecherin des Staatssekretariats für Migration (SEM) sagt zur «Basler Zeitung»: «Die Bundesbehörden haben Massnahmen getroffen, um im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Rückreisen von Eritreern in ihr Heimatland nachzuweisen und gegebenenfalls Massnahmen zu verhängen.»

Aus taktischen Gründen wollten die Bundesbehörden keine Angaben zu weiteren Details machen, schreibt die Zeitung weiter. Dazu bestätigte die Sprecherin, dass das SEM Hinweise erhalten hätte, dass Eritreer, die in den Schweiz Asyl erhalten haben, für die Feierlichkeiten nach Asmara reisten. Anerkannten Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Personen im Asylverfahren sind Aufenthalte im Herkunftsland grundsätzlich untersagt.

Für die Reise nicht den Flüchtlingsausweis verwendet

Wenn nun das SEM Massnahmen gegen Reisen von Eritreern in ihr Heimatland unternimmt, kommt das überraschend. Denn bisher stellten sich die Bundesbehörden auf den Standpunkt, dass solche Reisen nachzuweisen schwierig seien. Dies, weil für die Reise nicht der Flüchtlingsausweis verwendet werde.

In der «Basler Zeitung» heisst es weiter, dass die Eritreer meist eine Bewilligung für eine Reise zu Verwandten in Italien einholten und dann von dort ans Horn von Afrika weiterreisten. Dies, nachdem sie eine Bewilligung der eritreischen Botschaft in Rom einholten und sich im Gegenzug zur Zahlung einer Steuer an das Regime von Diktator Afewerki verpflichtet. Gegenüber der Zeitung bestätigte auch der Honorarkonsul Eritreas in der Schweiz, Toni Locher, dass viele Eritreer aus Europa zurzeit in Asmara weilten: Es gebe unter ihnen auch solche aus der Schweiz, die gar nicht dort sein dürften.

Beim SEM hält die Sprecherin gegenüber der «Basler Zeitung» aber auch fest, dass sich kaum ein Grossteil der Eritreer widerrechtlich verhalte. So seien bisher jährlich nur rund 20 Verdachtsfälle behandelt worden. (eis)

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