«Nach eingehender Analyse des Entscheids des Berner Obergerichts» habe Fedpol entschieden, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen, teilte das Bundesamt am Samstag mit. Es bestätigte damit eine Meldung in den Zeitungen von CH Media.
Ende Mai hatte das Fedpol in der Postauto-Affäre eine weitere Niederlage einsteckten müssen: Damals hatte das Obergericht entschieden, nicht auf eine Fedpol-Beschwerde einzutreten, die sich gegen einen Rückweisungsentscheid des Berner Wirtschaftsgericht «wegen schwerwiegender Verfahrensmängel» gerichtet hatte.
Konkret ging es dabei um die Einsetzung zweier externer Verfahrensleiter in der Postauto-Affäre im Jahr 2018. Dafür habe aber die formelle-gesetzliche Grundlage gefehlt, entschied das Wirtschaftsgericht. Fedpol will nun - wie vom Obergericht gefordert - eine neue Verfahrensleitung rekrutieren und das Verwaltungsstrafverfahren wieder aufnehmen.
Gleichzeitig erhofft sich Fedpol vom Bundesgericht «eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage des Einsatzes einer Verfahrensleitung durch eine Bundesbehörde in einem Verwaltungsstrafverfahren», wie es weiter schreibt. Die Beschwerde wurde am Donnerstag eingereicht.
Die Postauto-Affäre war im Herbst 2017 ins Rollen gekommen. Damals stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer ordentlichen Revision fest, dass Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzwidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im Regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen hatte.
Im Dezember 2018 und im Januar 2019 zahlte die Post den gesamten Betrag von 205,3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Im Gefolge der Affäre traten alle Mitglieder des Verwaltungsrats von Postauto von ihren Posten zurück. Auch Post-Chefin Susanne Ruoff demissionierte im Juni 2018. Sie übernehme die Gesamtverantwortung, sagte sie damals.
Im Visier der Fedpol-Anklage stehen sechs ehemalige Mitglieder des Post- sowie des Postauto-Kaders. Das Fedpol wirft den Beschuldigten vor, sie hätten in ihren Funktionen das BAV über die effektiven Gewinne des Unternehmens getäuscht, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden.
(SDA)