Frauen stellen laut Bundesamt für Statistik 53 Prozent der Wahlberechtigten, 32 Prozent der Nationalräte, 15,2 Prozent der Ständeräte und 28,6 Prozent der Bundesräte. Dies bliebe so, wenn auf Johann Schneider-Ammann (66) keine Frau folgt und auf Bundesrätin Doris Leuthard (55) – nach ihrem angekündigten Rücktritt – wieder eine Frau folgt. Aber keine Frage: Die Geschlechterverteilung wäre auch mit drei Frauen – wenn Simonetta Sommaruga (58) sogar zwei neue Kolleginnen erhielte – mit 42,9 Prozent noch nicht ausgewogen.
FDP hat gerade mal acht Frauen im Parlament
Der Druck auf die FDP, eine Frau zu stellen, ist aber noch aus anderem Grund riesig. Seit dem Rücktritt von Elisabeth Kopp (81) vor 29 Jahren hat der Freisinn zwar sechs Bundesräte gestellt, aber keine Bundesrätin mehr. Der FDP-Frauenanteil im Parlament (acht) schafft es nur mit den CVP- und SVP-Frauen (insgesamt 27) auf das Niveau der SP, der wichtigsten Frauenpartei im Parlament (25).
Strategische Spielchen
Die FDP-Frauenpräsidentin, Nationalrätin Doris Fiala (61), wiederholte deshalb am Dienstag vor jedem Mikrofon ihre alte Forderung: «Es braucht ein reines FDP-Frauenticket!» Bei Bundesratswahlen komme es nämlich immer zu «irgendwelchen strategischen Spielchen».
Druck kommt auch von ihrem Parteikollegen Raphaël Comte (38): Der Ständerat fordert mit einer parlamentarischen Initiative eine Geschlechterquote im Bundesrat. Dies vor dem Hintergrund, dass die FDP 2017 mit Nationalrätin Isabelle Moret (47) zwar eine Bundesratskandidatin gestellt hatte, aber mit Ignazio Cassis (57) ein Mann gewählt wurde.
FDP gleich Frau-Durch-Pauken
Schliesslich signalisieren auch Fraktionschef Beat Walti (49) und Parteichefin Petra Gössi (42): Frau-Durch-Pauken ist für die FDP jetzt die angesagte Strategie.
Vor einem Jahr ist die FDP bei der Nachfolge von Didier Burkhalter (58) mit einem Dreier-Ticket angetreten. Alle Kandidaten wurden als makellos befunden. Doch bei einem anderen Ausgang wäre die Partei gehörig auf die Nase gefallen. Denn bei den beiden Nicht-Gewählten wurde nachträglich ein Fehlverhalten festgestellt.
Gegen den Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet (40) läuft ein Strafverfahren. Er wird der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate verdächtigt. Die andere Kandidatin, FDP-Nationalrätin Isabelle Moret (47), erhielt zehn Jahre lang keine Steuerrechnung.
«Prüfung noch strenger machen»
Dies soll und darf sich bei der Nachfolge von Johann Schneider-Ammann (66) nicht wiederholen. Deshalb wird die Partei am Mittwoch ein verschärftes Auswahlverfahren vorstellen. Im Zuge der Affäre Maudet überlege man, «die Prüfung noch strenger zu machen», sagte Parteichefin Petra Gössi (42) zu Radio SRF.
Schon bisher seien die Kandidierenden ausführlich befragt und überprüft worden. So hätten sie auch Fragen zum ganzen Umfeld und zu Mandaten im Umfeld beantworten müssen. Zudem mussten sie Auszüge aus dem Straf- und dem Betreibungsregister vorlegen.
Vor einem Jahr ist die FDP bei der Nachfolge von Didier Burkhalter (58) mit einem Dreier-Ticket angetreten. Alle Kandidaten wurden als makellos befunden. Doch bei einem anderen Ausgang wäre die Partei gehörig auf die Nase gefallen. Denn bei den beiden Nicht-Gewählten wurde nachträglich ein Fehlverhalten festgestellt.
Gegen den Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet (40) läuft ein Strafverfahren. Er wird der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate verdächtigt. Die andere Kandidatin, FDP-Nationalrätin Isabelle Moret (47), erhielt zehn Jahre lang keine Steuerrechnung.
«Prüfung noch strenger machen»
Dies soll und darf sich bei der Nachfolge von Johann Schneider-Ammann (66) nicht wiederholen. Deshalb wird die Partei am Mittwoch ein verschärftes Auswahlverfahren vorstellen. Im Zuge der Affäre Maudet überlege man, «die Prüfung noch strenger zu machen», sagte Parteichefin Petra Gössi (42) zu Radio SRF.
Schon bisher seien die Kandidierenden ausführlich befragt und überprüft worden. So hätten sie auch Fragen zum ganzen Umfeld und zu Mandaten im Umfeld beantworten müssen. Zudem mussten sie Auszüge aus dem Straf- und dem Betreibungsregister vorlegen.