Bald läuft die Dreijahresfrist der Masseneinwanderungsinitiative ab, dann muss die Initiative umgesetzt sein. Wie, darüber teilen sich die Geister. Noch stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Der Inländervorrang light nach Kurt Fluri, welcher vom Nationalrat präferiert wird, oder der leicht verschärfte Inländervorrang light nach Philipp Müller, bevorzugt vom Ständerat. Heute wird sich die FDP-Fraktion für einen dieser Vorschläge entscheiden.
Inländervorrang light nach Fluri
Der Inländervorrang basiert auf drei Stufen. Zunächst muss der Bundesrat dafür sorgen, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt wird. Dadurch soll die Zahl der Arbeitslosen reduziert und der Hunger der Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften etwas gedämpft werden.
In einem zweiten Schritt kann der Bundesrat anordnen, dass Arbeitgeber offene Stellen zunächst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden müssen. Eine Pflicht zur Anstellung inländischer Arbeitskräfte ist damit nicht verbunden. Dieser so genannte «Inländervorrang light» kommt zum Zug, sobald die Zuwanderung ein bestimmtes Niveau überschreitet.
Die Grenze wird vom Bundesrat unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung, der Arbeitslosigkeit und der Löhne festgelegt. Als dritte Stufe kann der Bundesrat bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen «geeignete Abhilfemassnahmen» beschliessen. Diese dürften aber nur mit Zustimmung der EU in Kraft gesetzt werden. Stimmt der gemischte Ausschuss zu, könnte die Schweiz auch Höchstzahlen einführen.
Einseitig kann die Schweiz jedoch keine Kontingente einführen.
Leicht verschärfte Inländervorrang light nach Müller
Der leicht verschärfte Inländervorrang verlangt zusätzlich, dass Unternehmen den Arbeitsvermittlungsbehörden offene Stellen nicht nur melden, sondern inländische Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen und Absagen begründen müssen.
Die Regelung soll für Berufsgruppen gelten, in denen eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Firmen, die sich nicht daran halten, können mit bis zu 40’000 Franken gebüsst werden. Müllers Vorschlag wird vorgeworfen, ein bürokratisches Monster zu sein.