Den endgültigen Entscheid über einen Weiterzug des Falls ans Obergericht werde die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Urteils fällen, wie die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Diethelm am Montag wegen Körperverletzung und des Besitzes und der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dazu erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.
Mit Verletzungen «übersät»
Freigesprochen wurde er jedoch von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Verletzungen der 26-jährigen Prostituierten deuteten auf ein Würgen und einen Kampf hin. Ein blosses Schubsen könne nicht erklären, warum die Frau "mit Verletzungen übersät" gewesen sei.
Den grössten Teil der Vorwürfe, wie die versuchte Vergewaltigung oder die Gefährdung des Lebens, wiesen Diethelm und sein Verteidiger zurück. Es habe eine Auseinandersetzung gegeben, bei welcher der SVP-Kantonsrat die Prostituierte zu Boden gestossen habe, sagte der Verteidiger. Weiter sei Diethelm schuldig wegen Besitzes und Weiterverbreitung von Bildern mit tierpornografischem Inhalt. (SDA)