Das Hin und Her um den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber (53) ist um ein Kapitel reicher. Laut dem St. Galler Bundesverwaltungsgericht gibt es keine Rechtsgrundlage, die der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) die Auslagerung des Disziplinarverfahrens an eine Drittperson erlauben würde.
Die AB-BA führte im Verfahren aus, ihre Mitglieder könnten die Disziplinaruntersuchung gar nicht selbst ausführen, weil sie ihre Tätigkeit im Nebenamt machten. Zudem fehle es am Fachwissen und der Fähigkeit, eine solche Untersuchung selbst korrekt durchzuführen, fasst das Bundesverwaltungsgericht die Eingabe der AB-BA sinngemäss zusammen.
Keine Rechtsgrundlage
Weil keine Grundlage für die Delegation der Disziplinaruntersuchung besteht, konnte die AB-BA den emeritierten Professor Peter Hänni auch nicht mit der Befugnis ausstatten, Verfügungen zu erlassen. Dies ist jedoch geschehen. So entschied Hänni, dass die von Michael Lauber beauftragten Anwälte Lorenz Erni und Francesca Caputo wegen Interessenkonflikten nicht zugelassen werden. Die Anwälte vertreten im Fifa-Komplex auch Sepp Blatter (83).
Zudem betreffe das Disziplinarverfahren die Treffen Laubers mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino (49), die «nicht ansatzweise» mit dem Strafverfahren gegen Blatter zu tun hätten. Diese Feststellung erstaunt Beobachter.
Hänni hatte gemäss vorliegendem Urteil in seiner Verfügung ausgeführt, dass der Interessenkonflikt im konkreten Fall offenkundig sei. Ausserdem habe der Bundesanwalt mit seiner Anwaltswahl gegen den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verstossen.
Keine Protokolle
Mit dem am 9. Mai 2019 eröffneten Disziplinarverfahren sollen das Aussageverhalten von Lauber gegenüber der AB-BA sowie seine Handlungen innerhalb des Fifa-Verfahrenskomplexes disziplinarrechtlich geklärt werden.
Michael Lauber steht seit längerem in der Kritik, weil er Fifa-Chef Infantino mehrfach getroffen, diese Treffen aber nicht protokolliert hatte. Damit gefährde er die Fifa-Verfahren, so die Kritik. Das Parlament hat die Wiederwahl Laubers als Bundesanwalt vor den Sommerferien verweigert und die Wahl auf den Herbst verschoben.
Derzeit gilt Laubers Wiederwahl als unwahrscheinlich.
Das St. Galler Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden. (SDA)