In einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Nun verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen an. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.
«In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf», schreibt das BLV in einer Mitteilung. «Damit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen.» Letzte Woche wurden die ersten zwei Krankheitsfälle in Seuzach im Kanton Zürich gemeldet. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage verfügt der Bund deshalb vorbeugende Massnahmen für die ganze Schweiz. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Vorschriften für Geflügelhaltende
Ab kommendem Montag müssen alle Personen in der Schweiz, die Geflügel halten, folgende Vorschriften einhalten:
- Auslauf einschränken: Der Auslauf des Hausgeflügels soll auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich eingeschränkt werden. Ist dies nicht möglich, dürfen Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Auslaufflächen und Wasserbecken sollen durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln geschützt werden.
- Getrennte Haltung: Hühner sollen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden.
- Zutrittsbeschränkungen: Das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung kann auch über Personen und Geräte passieren. Deshalb soll der Zutritt zu den Tieren «auf das Notwendigste» beschränkt und eine Hygieneschleuse eingerichtet werden. «Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten», empfiehlt das BLV.
- Ausstellungsverbot: Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.
Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier- als auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023.
Vogelgrippe europaweit auf dem Vormarsch
In den letzten zwei Jahren traten bei Wildvögeln in Europa mehr als 6000 Fälle von Vogelgrippe auf, wie das BLV schreibt. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen.
«Das Virus hat seine Eigenschaften verändert: Immer mehr Geflügel- und Vogelarten stecken sich damit an», warnt der Bund. Somit steige auch das Risiko, dass Wildvögel das Virus ins Inland einschleppen, und die Gefahr sei nicht mehr nur auf Gewässer begrenzt. «Das Risiko ist zurzeit besonders gross, weil Zugvögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung hierzulande eintreffen.»
Fachleute hätten mit ersten Fällen in der Schweiz gerechnet, erklärt das Amt. «Somit war der Nachweis des Vogelgrippe-Virus in einer privaten Tierhaltung in Seuzach im Kanton Zürich keine Überraschung.» Betroffen waren zwei tot aufgefundene Vögel – ein Graureiher und ein Pfau.
Das Veterinäramt Zürich hat den Betrieb gesperrt und Sanierungsmassnahmen veranlasst. In der näheren Umgebung wurde eine sogenannte Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Dort gelten für Geflügelhalter strenge Schutz- und Hygienemassnahmen, um eine Verschleppung des Virus zu unterbinden. Betroffen sind auch Teile von Gemeinden des Kantons Thurgau.
Verendete Vögel nicht berühren
Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 sei nach heutigem Erkenntnisstand «nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar», schreibt das BLV. Und: «Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.»
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen aber generell nicht berührt werden. Man solle diese der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst melden. (rus)