Kein Gruppensex, dafür Doggy Style und gut lüften!
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Schutzkonzept für Puffs:Kein Gruppensex, dafür Doggy Style und gut lüften!

Fachstellen legen Schutzkonzept für Puffs vor
Kein Gruppensex, dafür Doggy Style und gut lüften!

In Bordellen herrscht wegen der Corona-Pandemie derzeit tote Hose. Prostituierte sind mit einem Berufsverbot belegt. Nun legen Fachstellen ein detailliertes Schutzkonzept vor, das Sexarbeiterinnen das Anschaffen wieder ermöglichen soll.
Publiziert: 25.05.2020 um 15:19 Uhr
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Aktualisiert: 15.01.2021 um 18:56 Uhr
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Prostituierte dürfen momentan wegen der Corona-Pandemie nicht arbeiten.
Foto: Keystone
Lea Hartmann

Ein Gummi zum Schutz – das reicht nicht mehr. Mit zahlreichen Massnahmen sollen Prostituierte ihre Arbeit trotz Coronavirus wieder aufnehmen können. Das fordert das Netzwerk Prokore, das sich für die Interessen von Sexarbeiterinnen einsetzt. Ihm gehören zahlreiche Beratungsstellen für Prostituierte an.

Das Bündnis hat dem Bund nun ein detailliertes Schutzkonzept vorgelegt. Es sieht vor, dass die Prostituierten nach jedem Kunden Bettwäsche, Handtücher und Kleider bei mindestens 60 Grad waschen müssen. Freier und Prostituierte sollen «nach Möglichkeit» vor und nach dem Geschlechtsverkehr duschen. Zudem soll nach jedem Kundenkontakt das Zimmer für mindestens eine Viertelstunde gelüftet werden müssen.

Mindestens eine Unterarmlänge Abstand

Auch was die angebotenen Dienstleistungen betrifft, sieht das Konzept Einschränkungen vor. Es sollen nur Stellungen praktiziert werden, «bei denen die Tröpfchenübertragung gering ist», heisst es. Das bedeutet konkret: Während dem Sex «muss zwischen den Köpfen der beiden Personen ein Abstand von mindestens einer Unterarmlänge sein». Auf Neudeutsch also: Doggy Style bevorzugt!

Gruppensex soll nicht erlaubt sein, ebenso wie «gesichtsnahe Dienstleistungen», also zum Beispiel Oralsex.

Während das Tragen einer Schutzmaske lediglich empfohlen wird, sollen Handschuhe bei Analverkehr Pflicht sein. Um mögliche Ansteckungsketten zurückverfolgen zu können, müssen Freier zudem ihre Kontaktdaten angeben. Diese sollen einen Monat lang aufbewahrt werden. Auf dem Strassenstrich könne man auch das Autokennzeichen notieren, heisst es im Schutzkonzept.

Das Schutzkonzept liegt nun beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Es muss die Massnahmen nicht bewilligen. Vielmehr soll das Konzept als Diskussionsgrundlage dienen und einer baldigen Öffnung des Sexgewerbes den Boden ebnen.

Berufsverbot soll am 8. Juni fallen

Prostituierte dürfen seit über zwei Monaten nicht mehr anschaffen. Viele Frauen trifft das Berufsverbot äusserst hart, da sie kein Erspartes, oft auch keine eigene Wohnung haben. Frauen, die nur einige Monate in der Schweiz anschaffen wollten, können zudem derzeit nicht in ihre Heimat zurück reisen.

Fachstellen wie Xenia in Bern oder die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich fordern den Bundesrat deshalb auf, das Verbot so schnell wie möglich aufzuheben. Konkret wollen sie, dass das Sexgewerbe schon beim nächsten Lockerungsschritt vom 8. Juni berücksichtigt wird. Der Bundesrat entscheidet am Mittwoch darüber.

Prostituierte schaffen vermehrt illegal an

Denn: «Je länger das Verbot andauert, desto mehr Personen werden aus Not illegal arbeiten», warnen die Organisationen in einem Brief ans BAG. Schon jetzt stelle man fest, dass immer mehr Frauen illegal anschaffen. Dies sei für Gesundheit von Prostituierten und Freiern viel gefährlicher, als das Sexgewerbe unter bestimmten Auflagen wieder zu erlauben.

Die Gefahr sei zudem gross, das Frauen in Notlage ausgenutzt werden. Nicht nur von Freiern, sondern auch von Zuhältern.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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