Die Zuger Kantonsregierung hat seine Pläne konkretisiert, um sehr guten ausländischen Steuerzahlern trotz mangelnder Deutschkenntnisse eine permanente Niederlassungsbewilligung zu gewähren. Dies schreibt der «Tagesanzeiger» in seiner heutigen Ausgabe.
Im Fokus stehen reiche Expats. Diese guten Steuerzahler mit einer Aufenthaltsbewilligung B sollen künftig auch dann eine permanente Niederlassungsbewilligung C erhalten, wenn bei ihnen keine Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache besteht.
Das Ausländergesetz hingegen sieht Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Erteilung einer C-Bewilligung vor.
Nur für Reiche
Bedingung für eine solche Sonderbehandlung ist allerdings ein prall gefülltes Portemonnaie. «Bei einer Privatperson werde «ein steuerbares Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken vorausgesetzt», heisst es gemäss «Tagesanzeiger» in einem Bericht zum Gesetzesentwurf.
Die Zuger Regierung geht davon aus, dass ihre Änderung kompatibel mit dem Ausländergesetz auf Bundesebene ist. Das sieht der Berner Professor für Migrationsrecht, Alberto Achermann, anders. Für ihn ist die Zuger Regelung nicht nur bundesrechtswidrig, sondern ein Verstoss gegen das Gebot der Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung.
SVP und FDP des Kantons sind für die Änderung, SP und Grüne lehnen sie ab. Pikant: Die SVP Schweiz ist gegen eine Bevorzugung reicher Ausländer: «Wir erachten dieses Vorgehen als problematisches Signal, auch wenn es wohl nicht gegen bundesrechtliche Vorgaben verstösst», sagt Generalsekretär Martin Baltisser.
Für die SVP seien Kenntnisse der lokalen Landessprache ein wichtiges Integrationskriterium.
Aufweichung der Lex Koller?
Auch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist offenbar skeptisch. In einer nicht öffentlichen Einschätzung, aus der der «Tagesanzeiger» zitiert, befürchtet das Departement, dass eine Lockerung der Niederlassungsbewilligung zu einer unwillkommenen Aufweichung der Lex Koller führen könnte. Dass reiche Ausländer dann also unbeschränkt Immobilien erwerben können.
Drittstaatsangehörigen mit B-Bewilligung ist der Erwerb von Wohneigentum heute nur erlaubt, wenn sie es auch selbst bewohnen.
Der zuständige Zuger CVP-Regierungsrat Beat Villiger ist anderer Meinung: Was die Lex Koller betreffen würde, so hänge das Recht zum Erwerb eines Eigenheims wie auch von weiteren Grundstücken vom Wohnsitz und nicht von der ausländerrechtlichen Bewilligung ab. «Ein rechtlicher Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung ist nicht zwingend», so Villiger.
Derzeit wird die Gesetzesrevision von der kantonsrätlichen Kommission vorberaten. Danach ist der Kantonsrat am Zug.
Volk wird letztes Wort haben
Für die Alternative - die Grünen (ALG) sind die Pläne des Regierungsrats «inakzeptabel», wie die Partei heute mitteilt. Rechte würden von der Dicke eines Portemonnaies abhängig gemacht. Der Grundsatz «Gleiche Rechte und Pflichten für alle» werde für superreiche Ausländer ausgehebelt.
Für ALG-Kantonsrat Andreas Lustenberger ist klar, dass seine Partei das Referendum ergreifen wird, falls die Vorlage ohne grosse Änderungen im Kantonsrat durchkommt. «Diese Angelegenheit muss vors Volk!»