Die Information des Bau- und Umweltdepartements (BUD) gegenüber Planenden und Baugesuchsstellern sei zu optimieren, hält der am Mittwoch veröffentlichte Untersuchungsbericht fest. Auch sollte zur Verbesserung des Ablaufs ermöglicht werden, dass Baugesuchsunterlagen digital eingereicht werden können.
Mit den Abklärungen wurde die Beratungsfirma Forrer Lombriser und Partner AG in St. Gallen beauftragt. Die Standeskommission (Regierung) hatte «auf Anregung und mit Zustimmung von Bauherr Ruedi Ulmann» eine externe Überprüfung der Situation im BUD in Auftrag gegeben.
Anlass für die Untersuchung waren Vorwürfe von Privaten, Unternehmen und Behörden. Sie bemängelten eine angeblich häufige Nichteinhaltung von Fristen für Baubewilligungen und Nutzungsplanungen.
Der Bericht entkräftet nun diesen Vorwurf. In mehr als 90 Prozent der Stichproben von 150 Fällen seien die gesetzlichen Fristen eingehalten worden, heisst es darin. «Der wichtigste Hebel zur Beschleunigung des gesamten Verfahrens ist aus externer Sicht jedoch, dass die Gesuchsunterlagen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vollständig und qualitativ ausreichend sind.»
Ein weiterer Vorwurf, das BUD habe eine überdurchschnittliche Fluktuation, bestätigte der Bericht ebenfalls nicht. Diese sei im Vergleich zur gesamten kantonalen Verwaltung durchschnittlich. (SDA)