Export von Schweizer Arbeitslosenentschädigung
Mehr Jobsuchende beziehen Geld im Ausland

3540 Personen gingen 2018 in einem EU-Land aufs Arbeitsamt, um ihre ­Arbeitslosenentschädigung aus der Schweiz zu erhalten. Tendenz steigend.
Publiziert: 24.02.2019 um 01:08 Uhr
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Aktualisiert: 28.05.2019 um 11:56 Uhr
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Wer in der Schweiz arbeitet und seine Stelle verliert, hat Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung – wenn er sich genügend bemüht, um eine neue Arbeit zu finden.
Foto: Keystone
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Thomas SchlittlerWirtschaftsredaktor

Wer in der Schweiz arbeitet und seine Stelle verliert, hat Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung. Normalerweise wenden sich die Betroffenen an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Diese unterstützen die Arbeitslosen bei der Suche nach einem neuen Job – und kontrollieren, ob sie sich genügend bemühen. Nur wer die Bedingungen des RAV erfüllt, erhält Geld.

Was viele nicht wissen: Es ist auch möglich, die Arbeitslosenentschädigung im Ausland zu beziehen. Wer in der Schweiz seinen Job verloren hat und in einem EU-Land auf Stellensuche gehen will, kann sich sein Schweizer Arbeitslosengeld exportieren lassen – ohne Abstriche. Die Schweiz bewilligt solche Leistungsexporte für drei Monate. Die Stellensuchenden müssen sich dazu lediglich beim Arbeitsvermittlungszentrum des entsprechenden Landes anmelden und dessen Bedingungen erfüllen.

Bessere Wirtschaftslage in der EU

Von dieser Möglichkeit machen immer mehr Stellensuchende Gebrauch. Wurden vor fünf Jahren 1530 Gesuche um Leistungsexport bewilligt, waren es 2018 gar 3540. Das zeigen neue Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), die SonntagsBlick vorliegen.

Das Seco weiss nicht, was die Gründe für den starken Anstieg sind. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich dagegen nennt die bessere Wirtschaftslage in den europäischen Ländern als möglichen Faktor. «Die Aussicht auf Anstellungen hat sich stark verbessert», sagt AWA-Sprecherin Lucie Hribal.

Hinzu komme, dass das Seco vor einigen Jahren eine Weisung geändert habe: Früher mussten gekündigte Personen zuerst in der Schweiz auf Stellensuche gehen, bevor die Bewilligung eines Leistungsexports infrage kam. Neu sei dies auch direkt nach dem Jobverlust möglich, so Hribal. «Überdies wird der Leistungsexport bei den Stellensuchenden generell immer bekannter.»

Am meisten Arbeitslosengeld ging nach Portugal

Eine Mehrheit der Stellensuchenden, die vom Leistungsexport Gebrauch machen, sind Ausländer, die in ihr Heimatland zurückkehren. «Wird die Stellensuche auf dem Schweizer Arbeitsmarkt für sie schwierig, rechnen sich einige Stellensuchende in ihrem Heimatland bessere Chancen aus», sagt Seco-Sprecher Fabian Maienfisch.

Auffällig ist aber: Mit Abstand am meisten Schweizer Arbeitslosengeld wurde im vergangenen Jahr über die Arbeitsämter in Portugal bezogen. 1003 Personen wurde ein solcher Leistungsexport genehmigt (28 Prozent). Das ist überpropor­tional viel. Auf deutschen Arbeitsämtern bezogen nur 575 Personen Arbeitslosenentschädigung aus der Schweiz (16 Prozent). Und das, obwohl 2018 mehr Deutsche die Schweiz verliessen als Portugiesen (13980 gegenüber 10254).

Es drängt sich deshalb die Frage auf: Ist es in Portugal besonders attraktiv, aufs Arbeitsamt zu gehen? Sind die Vorschriften und Kontrollen vielleicht weniger streng als etwa bei deutschen ­Arbeitszentren? Das Seco kann sich zu den natio­nalen Rechtsvorschriften anderer Staaten nicht äussern. Hribal vom AWA des Kantons ­Zürich wiederum sagt: «Der RAV-Besuch im Ausland folgt den Gesetzmässigkeiten der ausländischen Arbeitsmarktbehörden und entzieht sich unseren Kenntnissen.»

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