Am Donnerstag wurde Ex-Nationalrat Yannick Buttet (41/CVP) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt, weil er seine ehemalige Geliebte wochenlang gestalkt hatte (BLICK berichtete). Einen Tag zuvor, am Mittwoch, erschien wohl nicht ganz zufällig ein grosses Interview auf der Onlineseite von «Le Matin». Was Buttet dort zu Protokoll gibt, ärgert die Anwältin des Stalking-Opfers.
Die Verteidigerin der Ex-Geliebten rügt Buttet, dass «die ganz persönliche und zu seinem Vorteil gereichende Interpretation des Geschehenen im Interview» mit der Realität nicht übereinstimme. Denn im Gegensatz zu Buttet habe die Justiz die von seinem Opfer dargelegten Fakten anerkannt, so die Anwältin im «Tages-Anzeiger». Der Ex-Nationalrat prüft die Verurteilung anzufechten. Er teile die Interpretation der Fakten nicht, wie Buttet zu «Le Nouvelliste» sagte.
Buttet: «Konnte mich nicht zwischen Geliebter und Ehefrau entscheiden»
Zur Erinnerung: Buttet schickte seiner Ex-Geliebten über Wochen täglich bis zu 50 Textnachrichten. Der Fall gelang schliesslich an die Öffentlichkeit, weil Buttet letztes Jahr betrunken an der Tür der Opfers Sturm klingelte und daraufhin von der Polizei aufgegriffen wurde.
In «Le Matin» verharmloste Buttet die Stalking-Affäre dahingehend, dass er behauptet, es schlicht nicht geschafft zu haben, «mich zwischen ihr und meiner Ehefrau zu entscheiden». Seine Frau habe ihm den Ausrutscher verziehen. «Meine aussereheliche Beziehung brachte uns näher zusammen. Wir haben uns wieder gefunden. Wir haben viel über alles geredet. Heute haben wir keine Geheimnisse mehr.» (duc)